Kein relevantes Vorankommen beim eigentlichen Schutz vor Fluglärm – lediglich Beseitigung der schwerwiegendsten Mängel bei baulichem Schallschutz

Heute hat das Bundeskabinett die beigefügte Kabinettsvorlage eines „Ersten Berichtes der Bundesregierung zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz)“ verabschiedet (siehe Anlage). Dazu hat die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen sowie der Bundesvereinigung gegen Fluglärm eine gemeinsame Presseerklärung herausgegeben. 

Nach der Eurowings-Bestätigung unserer Umlaufplanungs-Beschwerden und der Steilstart-Empfehlung ist die Veröffentlichung der Protokolle nunmehr der dritte Erfolg in jüngster Zeit.

Mit Interesse haben die Bürger gegen Fluglärm (BgF) registriert, dass das Thema Nachtflüge in Düsseldorf endlich im Landtag angekommen ist. Jetzt muss der Verkehrsminister die Nachtflugbestimmungen auch verbindlich verschärfen.

In einer gemeinsamen Aktion der Initiativen und Netzwerke rund um den Flughafen Düsseldorf fordern sie von Verkehrsminister Wüst eine wirksame Nachtruhe. Am 19. Oktober wurden 13.705 Postkarten und Unterschriften an Staatssekretär Hendrik Schulte übergeben.

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Von Jahr zu Jahr steigt die Zahl der Nachtflüge in Düsseldorf. Im vergangenen Jahr starteten bzw. landeten 11.673 Maschinen nach 22 Uhr. Das bedeutet, dass jede Nacht im Durchschnitt 32 Mal unsere Nachtruhe gestört wurde. Damit muss endlich Schluss sein!

Unser Druck ist nicht umsonst gewesen. Es scheint sich etwas zu bewegen in der Landesregierung. Nach einem Bericht der Rheinischen Post hat Verkehrsminister Wüst nach den vielen Nachtflügen im Mai 2018 die Airlines zum Rapport bestellt.

Die Initiativen und Netzwerke gegen Fluglärm haben zum Start der Kampagne „Um 22 Uhr muss Schluss sein!“ eine gemeinsame Presseerklärung herausgegeben sowie einen entsprechenden Brief an Verkehrsminister Wüst geschrieben.

Die zahlreichen Medienberichte über den erneuten Nachtflugrekord am Flughafen Düsseldorf haben den Nerv hunderttausender Anwohner getroffen. Etwaige Unterschiede zwischen den i.d.R. niedrigeren Zahlen der BgF und denen des Flughafens erklären sich ganz einfach:

Die Betroffenen können nur die Flüge erfassen, die auf der Flughafen-Homepage angezeigt werden. Daher fehlen z.B. Militär-, Rettungs- und Überführungsflüge. Da die Nacht juristisch betrachtet um 22 Uhr beginnt (oder wollte der Flughafen morgens erst um 7 Uhr beginnen?), müssen auch alle Flüge von 22 bis 6 Uhr betrachtet werden. Wenn der Flughafen darauf verweist, dass zwischen 22 und 23 Uhr ja 33 Landungen geplant werden dürfen, dann lassen sich daraus die folgenden Schlussfolgerungen quasi von selbst ziehen:

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Beiliegend die Pressemitteilung der Bürger gegen Fluglärm zur neuen Entgeltordnung des Flughafens Düsseldorf.

Der Flughafen Düsseldorf verkündet in seiner Pressemeldung eine „deutliche Reduzierung der Nachtflüge“. Was dran ist an dieser fragwürdigen „Charme-Offensive“, finden Sie in unserer Stellungnahme.

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