Klagen

Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Vorfeld West

Schon um die alte Genehmigung von 2005 ausnutzen zu können, hatte der Flughafen mehr Abstellpositionen auf dem Vorfeld West beantragt, die mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 15.06.2015 genehmigt wurden. Die Städte Ratingen, Kaarst und Meerbusch (mit BgF zusammen) haben dagegen Klage erhoben, in der zuletzt herauskam, dass es dem Flughafen gar nicht um den Ersatz von angeblich auf dem VF Ost entfallenen Positionen ging, sondern um die Möglichkeit, den Flugsteig C zu verlängern. Die vom Flughafen und vom Ministerium vorgebrachten Begründungen verfangen nicht, es wurden „Abschnitte“ einer zusammengehörenden Planung zerstückelt, um einzelne Teile durchzusetzen. Dies ist lt. Bundesverwaltungsgericht unzulässig.

Dennoch hat das OVG Münster unsere Klagen abgewiesen. Alle Kläger haben entschieden, gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einzulegen. Hierzu ist ein Gutachten von FDC Airport erforderlich, das allerdings erneut Kosten verursacht.

Details finden Sie hier:

OVG Münster weist Klagen trotz fehlender Beteiligung der Öffentlichkeit ab

Klage zur Schutzzonenberechnung nach dem Fluglärm-Gesetz (FLG)

Tauchen in den Begründungen für das VF West noch viele große Jets nachts in DUS auf, so sind es in den Daten für die Schutzzonenberechnung nur wenige große, laute Jets, die zudem – in sich völlig unstimmig – willkürlich auf Richtungen und Bahnen verteilt werden. Nun sitzt der Flughafen in der Zwickmühle: Muss er in dem einen Verfahren (VF West) viele große Jets nachts ausweisen, so versucht er in diesem Verfahren genau dies zu vermeiden, weil die Nachtschutzzonen dadurch größer werden. Wir wollen uns nicht einbetonieren lassen, aber wir nehmen auch nicht hin, wenn Flughafen und Behörden versuchen, die Schutzbedürftigen auszutricksen, um Geld zu sparen. Eine Neuberechnung ist angekündigt, wird aber – wie so oft – vom Flughafen mit allen Mitteln verzögert.

Auch diese Klage wurde abgewiesen. Details können Sie hier nachlesen:

Enttäuschendes Urteil zur Fluglärmschutzzone

Obwohl wir in dem Verfahren sowohl inhaltliche als auch formale Fehler klar nachgeweisen haben, geht das OVG an keiner Stelle darauf ein. In der vorläufigen Urteilsbegründung schreibt es wörtlich: „Ihnen (den Klägern) stehe kein absolutes Recht auf Durchführung eines ordnungsgemäßen Verfahrens und kein daraus folgendes Recht auf Neuberechnung der Schutzzonen zu.“

Was muss noch passieren, damit die Anwohner endlich ihr Recht bekommen?