Skip to content
  • Aktuelles
  • Verein
    • Über uns
      • Satzung
      • Ziele
      • Erfolge
      • Partner
      • FAQs
    • Kontakt
      • Unterstützen Sie uns
      • Mitglied werden
      • Spenden
      • Newsletter abonnieren
    • Aktionsgruppen
      • Büderich
      • Essen
    • Kalender
  • News
    • Themen/Kategorien
      • Alle Themen
      • Pressemitteilungen
      • Vereinsarbeit
      • Studien
      • Politische Arbeit
      • Archiv
    • Downloads
      • Aktionen
      • Auswertungen
      • Betriebsgenehmigungen
      • Leserbriefe
      • Presse
      • Verschiedenes
    • Newsletter
      • Newsletter abonnieren
  • Themen
    • Lärm
      • Lärmmessstationen
      • Nachtflugbestimmungen
      • Schallschutzerstattungen
      • Wirbelgeneratoren
      • Jaulende Triebwerke des Airbus A220
      • Faktencheck: Sind neuere Flugzeuge leiser?
      • Impressionen zum Thema Lärm
    • Schadstoffe
      • Klimawirkungen des Luftverkehrs
      • Ultrafeinstaub
      • Kerosinsteuer
      • PFT Grundwasserverunreinigung
      • Hochwassergefährdung
    • Beschwerden
      • Ihre Beschwerdemöglichkeiten
      • Online-Beschwerde (Nachtflugverbot)
      • Nachtflugbestimmungen
      • Flugspuren
      • Informiert bleiben
    • Erweiterungsverfahren
      • Inhalt des Antrages
      • Ergänzende Unterlagen
      • Aktueller Stand des Planfeststellungsverfahrens
      • Chronik des Antrages
      • Hintergrund: Angerlandvergleich
      • Faktencheck: Wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens
      • Video Hintergründe der Expansionspläne
    • Statistik
      • Flugspuren
      • Flugbewegungen
      • Faktencheck: Gründe für Verspätungen
    • Klagen
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
    Sie sind hier: Startseite1 / Allgemeine News2 / Politische Arbeit3 / Enttäuschendes Urteil zur Fluglärmschutzzone
    Print Friendly, PDF & EmailDruckversion
    30.03.2019

    Enttäuschendes Urteil zur Fluglärmschutzzone

    Wie viele Fehler müssen die Behörden noch machen? Wie viele Beweise müssen die Betroffenen noch beibringen, damit den betroffenen Bürgern endlich geholfen wird?

    Das fragen sich die betroffenen Anwohner des Flughafens Düsseldorf. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat gestern (29.03.2019) eine Klage in Sachen Fluglärmschutzzone abgewiesen, die sowohl formale Verfahrensfehler als auch eklatante inhaltliche Fehler enthielt und sich seit dem Jahr 2011 hinzog. Dazu erklärt die Initiative Bürger gegen Fluglärm:

    1) Der Lärmverursacher Flughafen selbst hat die Datengrundlage für die fehlerhafte Berechnung der Lärmschutzzonen geliefert. Diese Daten-grundlage ist in sich (!) völlig unplausibel, man kann so nicht fliegen, z.B. weil sich 2 Jets auf der Startbahn begegnen müssten. Geprüft hat dies KEINER, das zuständige Verkehrsministerium hat NULL Belege für eine Prüfung.

    2) Gerechnet hat im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) der Ehemann von Veronika Bappert, Umweltchefin des Flughafens, Dr. Wulf Pompetzki. Er hätte seine Befangenheit gemäß Landesbeamtengesetz anzeigen müssen. Dies geschah NICHT. Warum wohl?

    3) Der zuständige, damalige Umweltminister Remmel hat deshalb eine Überprüfung der Datengrundlagen – nicht der Schutzzonen – angeordnet. Was haben Ministerialrat Barthel (Verkehrsministerium) und Dr. Pompetzki draus gemacht? Eine teure, völlig unsinnige Überprüfung, ob an den Rändern der Schutzzonen 2 dB(A) Dauerschallpegel dazu gekommen seien? Natürlich nicht, dafür braucht es rd. 60% mehr Flüge. +2 dB sind nach den Karten für den neuen Antrag ein paar Hundert Meter, es geht hier aber um wenige Meter. So liegt einer der Kläger exakt ZWEI Meter außerhalb der Zone. Genau diesem Kläger wurde jetzt angeboten, ihm „freiwillig“ Nachtschutz zu gewähren. Dennoch weist das OVG NRW die Klage ab.

    4) Das in der Lärmschutzverordnung als Prognose angesetzte Jahr 2017 ist inzwischen lange vergangen. Im Jahr 2016 hatte das beklagte Umweltministerium eine neue Datengrundlage mit dem Prognosejahr 2027 angefordert. Diese Datengrundlage liegt immer noch nicht vor, geschweige denn, dass es eine neue Lärmschutzzone gibt. All dies interessiert die Richter nicht.

    5) Warum geben die Verwaltungsgerichte nicht endlich mal den Betrof-fenen Recht? Wie viele Fehler müssen die Behörden noch machen? Wie viele Beweise müssen die Betroffenen noch beibringen? Das Oberverwaltungsgericht schreibt in einer vorläufigen Begründung selbst: „Ihnen (den Klägern) stehe kein absolutes Recht auf Durchführung eines ordnungsgemäßen Verfahrens und kein daraus folgendes Recht auf
    Neuberechnung der Schutzzonen zu.“ Jeder Jura-Student lernt bald: „Verwaltungsrecht heißt so, weil die Verwaltung Recht hat.“ Dies kann man – wenn es angesichts der Sachlage nicht so erschreckend wäre – mit einem Schmunzeln kommentieren. Die Fluglärm-Betroffenen finden es hingegen überhaupt nicht witzig.

    Dem Flughafen sei geraten, einmal nachzuschlagen, was ein „Pyrrhus-Sieg“ ist? Je krasser die Verstöße, z.B. gegen das angeblich so strenge Nachtflugverbot, desto größer die Gegenwehr des Zusammenschlusses der 10 Anliegerkommunen von Essen bis Mönchengladbach und der Bürger-Initiativen. Dieser Flughafen ist nicht nur an die vertraglichen, gesetzlichen und geographischen Grenzen seines Wachstums angekommen, er ist bzgl. der Akzeptanz bereits weit darüber hinaus. Selbst die Passagiere beklagen das Chaos.

    Eine ausführliche schriftliche Begründung liegt noch nicht vor. Bisher gibt es nur eine Pressemitteilung des OVG Münster:

    http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/13_190329/index.php

    Themen/Kategorien

    • Aktionsgruppe Essen (23)
    • Aktionsgruppe Meerbusch (12)
    • Alle Themen (176)
    • Allgemeine News (145)
    • Arbeitskreis Essen-Südost (20)
    • Flugbewegungen (29)
    • Information (105)
    • Nachtflug-Beschwerde Ost (108)
    • Nachtflug-Beschwerde West (172)
    • Politische Arbeit (111)
    • Pressemeldungen (125)
    • Studien (6)
    • Vereinsarbeit (22)

    Archiv

    Bürgerverein Bürger gegen Fluglärm e.V.

    Postfach 2327
    40646 Meerbusch
    E-Mail: info@bgf-ev.de

    Messstationen

    Lohausen
    Ratingen
    Büderich
    Kettwig

    Themen/Kategorien

    • Aktionsgruppe Essen
    • Aktionsgruppe Meerbusch
    • Alle Themen
    • Allgemeine News
    • Arbeitskreis Essen-Südost
    • Flugbewegungen
    • Information
    • Nachtflug-Beschwerde Ost
    • Nachtflug-Beschwerde West
    • Politische Arbeit
    • Pressemeldungen
    • Studien
    • Vereinsarbeit
    © Bürgerverein Bürger gegen Fluglärm e.V.
      • Kontakt
      • Impressum
      • Datenschutz
      Link to: Eurowings sagt Nachrüstung der Wirbelgeneratoren zu Link to: Eurowings sagt Nachrüstung der Wirbelgeneratoren zu Eurowings sagt Nachrüstung der Wirbelgeneratoren zu Link to: Gedanken zum Tag gegen Lärm Link to: Gedanken zum Tag gegen Lärm Gedanken zum Tag gegen Lärm
      Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

      Unsere Webseite nutzt keine Cookies, die Ihren Besuch aufzeichnen oder Ihr Surfverhalten an Dritte übermitteln. Dennoch kommt auch diese Seite nicht ganz ohne Cookies aus. Diese essentiellen Cookies speichern Ihre hier getroffene Einstellung zusammen mit einer Session-ID sowie Ihre Login-Informationen für den Fall, dass Sie geschützte Seiten betreten.

      Essentielle Cookies akzeptierenMehr erfahren

      Cookies konfigurieren und Datenschutz



      Essentielle Cookies

      Essentielle Cookies speichern Ihre hier getroffene Cookie-Einstellung zusammen mit einer Session-ID sowie Ihre Login-Informationen für den Fall, dass Sie geschützte Seiten betreten wollen.

      Die Daten werden 12 Monate lang gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.

      Solche 'First-Party-Cookies' sind diejenigen nutzerorientierten Datenpakete, die vom Webseitenbetreiber selbst erzeugt und lokal gespeichert werden. Sie sind primär für den Nutzerkomfort gedacht. Nur der Betreiber hat später Zugriff auf diese Cookies.

      Datenschutz

      Nachstehende Regelungen informieren Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Erhebung, die Nutzung und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Bürgerverein Bürger gegen Fluglärm e.V..

      Datenschutz ansehen

      Einstellungen übernehmen