Hochwassergefährdung durch zusätzliche Flächenversiegelung

Durch immer mehr benötigte Abstellflächen des Flughafens werden weitere Hunderttausenden von Quadratmetern versiegelt – sprich zubetoniert. Dadurch steigt das Überflutungsrisiko bei Hochwasser und Starkregen, wie die beigefügte Karte, übrigens aus den Unterlagen des Flughafens für die beantragte, erneute Erweiterung, beweist:

Quelle: „Modellanwendungen zum Nachweis der Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss im Kittelbach“ im Rahmen des Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung des Flughafen Düsseldorf, Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH, Okt. 2014/Feb. 2016

Bereits für das Vorfeld West wurden Hunderttausende von Quadratmetern zubetoniert, der Angerlandvergleich, der die Anwohner schützen sollte, wird seit Jahrzehnten mit Füßen getreten. Kein Wunder, wenn die Stadt Düsseldorf lieber ihre „heilige Kuh“ im Auge behält als sich für die Gesundheit der Bürger/innen im Düsseldorfer Norden einzusetzen.

(Über Nachtflüge und gesundheitsgefährdenden Nachtflug- und Bodenlärm haben wir hier nicht gesprochen!)

Auch hier wird klar: Gefährdungen werden billigend in Kauf genommen, der Kittelbach wird munter weiter verschmutzt (vgl. https://bgf-ev.de/themen/schadstoffe/pft-grundwasserverunreinigung) und kann auch schnell ganze Straßenzüge überfluten.

Damit die Mengen der sog. „Oberflächenwasser“ nicht zu groß werden, wird flugs eine weitere Ableitungsmöglichkeit über einen „Überflutungsgraben“, den Ratherbroicher Grenzgraben, gefunden:

Auszüge aus der für rd. 30.000 Einwender erhobenen Einwendungen unseres Vereins:

„Ich habe mir diesen „Rathebroicher Grenzgrabenkanal“ angesehen: es handelt sich um einen schmalen, derzeit kaum mit Wasser gefüllten Graben, der in mehr als 2 km Kilometer Luftlinien-Entfernung von dem zu entwässernden Bereich vor der neuen Halle 10 liegt.“

Offenbar ist dieser Grenzgraben die einzige Möglichkeit außerhalb des Kittelbachs (der ja mengenmäßig begrenzt ist), das Regenwasser, kontaminiert mit Kerosin-Rückständen, Benzol, Glykol usw. loszuwerden. Es sei an die Menge erinnert: die Angaben in l/sec. haben nur einen Zweck: zu verschleiern, wieviele Tausende von Litern dies pro Tag sein KÖNNEN!

Wie soll denn hier Abwasser vom Flughafen hin gepumpt werden? Was für enorme Zusatzkosten bringt das mit sich? Ist das nicht nur ein weiteres Indiz dafür, dass die Entwässerungsproblematik des Flughafens bereits heute an ihrem Ende angekommen ist? Warum sonst sollte man derartige Pläne überhaupt in Erwägung ziehen?

Dieser Grenzgraben ist KEIN Fließgewässer, was nichts anderes bedeutet, als dass das kontaminierte Wasser hier ins GRUNDWASSER versickert oder in die städtische Kanalisation eingeleitet wird. Hierfür wären Gebühren zu zahlen, oder wird dann doch der unten gezeigte Schieber zum Kittelbach wieder geöffnet? Allein hieraus sind die 3 Positionen vor Halle 10 abzulehnen, oder ist das genau das „Streichkontingent“? Ist uns nicht so wichtig, streicht das, dann könnt Ihr sagen, dass Ihr nicht alles genehmigt habt. Wichtig ist uns z.B. die Fläche vor dem GAT (für Ryanair und andere Billigflieger, denen der Bustransfer zu teuer ist?)

Dieser „Entlastungsgraben“ mündet in einem Gitter vor dem Kittelbach:

Man könnte glauben, dass dieser Entlastungsgraben einfach in den Kittelbach mündet, womit das ganze teure Manöver letztlich sinnlos wäre, aber nein, hinter diesem Gitter befindet sich in der Tat der behauptete Zufluß in das städtische Kanalnetz und nur ein mit einem Schieber abgetrennter Überlauf mündet in den Kittelbach:

Gleichwohl  stellen sich die folgenden Fragen: (auch denen muss die Behörde nachgehen!)

1.    Ist die Einleitung in den „Überlastungsgraben“ nicht letztendlich gleichzusetzen mit einer Einleitung direkt in die Kanalisation? Wär diese nicht genauso kostenpflichtig wie die Einleitung an anderer Stelle in die „reguläre“ Kanalisation, zumindest, wenn der TOC-Grenzwert von 40mg/l überschritten wird?

2.    Warum macht man sich die Mühe, Oberflächenwasser über 2 km vom VF Ost (vor Halle 10) bis zu diesem Grenzgraben zu pumpen? (da ich die Antwort ahne: „unternehmerische Entscheidung der FDG“: dies ist ein untrügliches Indiz, dass die sonstigen Entwässerungskapazitäten bis an die Grenzen ausgelastet sind, sonst würde so etwas doch kaum in Erwägung gezogen und „favorisiert“)

3.    Oder soll doch, v.a. bei hohen Wasserständen in diesem „Entlastungsgraben“, der in der Nähe des S-Bahnhofes Rath zu „entspringen“ scheint, also wohl kein (dauerhaftes) Fließgewässer sein kann, oder bei Flutwellen vom Vorfeld Ost dieses u.U. kontaminierte Wasser dann doch in den Kittelbach entsorgt werden?

4.    Warum wird diese Variante „favorisiert“? Wäre die andere Variante 2 noch teurer? Oder brächte diese weitere Restriktionen für die Entwässerung der anderen Vorfeldflächen mit sich?

5.    Was werden wohl die direkten Anwohner dieses „Grenzgrabens“, eines Oberflächen“gewässers“ sagen, wenn dieser lauschige Graben zukünftig mit Abwässern vom Flughafen, die mit Enteisungsmittel-Rückständen etc. kontaminiert sein könnten, „geflutet“ wird?

6.    Warum wird nicht generell die Absaugung und gesonderte Behandlung von Enteisungsflüssigkeiten angeordnet? Oder ist das wieder einmal „nicht machbar“ oder „mit unverhältnismäßigen Kosten“ verbunden? Warum braucht man diese (nur) drei Abstellpositionen so dringend, so dass man sogar eine Halle 10 verlegen will? Reicht das vorhandene layout doch nicht aus? Oder will man noch mehr „nightstopper“?

Und das Verkehrsministerium sagt zu alle dem: „Wir fordern keine neuen Gutachten beim Flughafen an und entscheiden noch dieses Jahr“. Befragt wurde nur die untere Wasserbehörde, und die ist rein zufällig die der Stadt Düsseldorf.