Erweiterung des Flughafens – Was bisher geschah
05. Mai 2023
Der Flughafen kündigt an, einen Änderungsantrag des Planfeststellungsantrages stellen zu wollen und ihn teilweise zurückzuziehen. Er wolle jetzt „smart wachsen“. Bei näherem Hinsehen und nach Äußerungen des Vorstandsvorsitzenden der Flughafengesellschaft stellte sich aber heraus, dass lediglich eine Obergrenze der Flugbewegungen in Höhe von 131.000 aus der aktuellen Betriebsgenehmigung übernommen werden soll. Sie fehlte im bisherigen Antrag, so dass rechnerisch 161.000 Flugbewegungen möglich gewesen wären.
Ein Entwurf des Änderungsantrages wird offiziell am 15. Juni 2023 eingereicht.
23. Sept. 2021
Verkehrsministerium lehnt erneute Öffentlichkeitsbeteiligung ab. Nachdem bekannt wurde, dass es ein neues Gutachten gibt, erbat ein Mitglied Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Das ergab, dass es noch mehrere weitere Gutachten gab zum Natur- und Artenschutz, zum Gewässerschutz, zum Fluglärm und zum Straßenverkehr. Ein Antrag, diese Gutachten bitte öffentlich auszulegen, damit die gesamte Bevölkerung die Gelegenheit hat, dazu Stellung zu beziehen, wurde abgelehnt. Begründet wurde es damit, dass es keine neuen oder stärkeren Betroffenheiten gäbe und es nicht Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung wäre, eine vollständige Sachprüfung durch Dritte zu veranlassen.
August 2021
Es wird bekannt, dass es ein vertrauliches Gutachten des Flughafens zu den Auswirkungen der Corona-Krise gibt. Trotz des dramatischen Rückgang der Passagiere und der Flugbewegungen und der Aussicht, dass es lange dauern wird, bis diese Krise überwunden sein wird, hält der Flughafen an seinem Antrag fest
September 2020
Der Flughafen muss nach den erneuten Einwendungen ein weiteres Gutachten über seinen Bedarf unter Berücksichtigung der neuen Luftverkehrszahlen in und nach der Corona-Krise erstellen lassen.
4. Mai bis 12. Juni 2020
ergänzende und geänderte Unterlagen werden trotz Einschränkungen des öffentlichen Lebens ausgelegt. Bis zum 26. Juni bestand erneut die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Erweiterung zu erheben.
20. April 2020
was sich schon vorher durch die Klimadisskussionen andeutete, wird durch die Corona-Krise immer klarer: Der Luftverkehr wird sich langfristig vollständig verändern. Daher haben wir durch unseren Rechtsanwalt beantragt, den Erweiterungsantrag abzulehnen, wenigstens auszusetzen oder zumindest die Auslegung zu verschieben, da eine ordnungsgemäße Öffentlichkeitsbeteiligung kaum möglich ist.
Der Antrag wurde abgelehnt.
26. Februar 2020
die Bezirksregierung Düsseldorf informiert die Bürger gegen Fluglärm vorab darüber, dass es zum Erweiterungsantrag des Flughafens Düsseldorf ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren geben wird. Dies habe das Verkehrsministerium beschlossen.
Details: Ergaenzendes-planfeststellungsverfahren19. Juli 2019
Aus einer Akteneinsicht war zu entnehmen, dass das Verkehrsministerium in zwei „Aufklärungsschreiben“ vom 7.5.2018 und 18.10.2018 den Flughafen gebeten hat, einige „Unstimmigkeiten“ aufzuklären, die im Wesentlichen in den Einwendungen der Anwohner und im Erörterungstermin vorgebracht wurden. Nach aktueller Auskunft des Verkehrsministeriums sind die Fragen bis zum heutigen Tag immer noch nicht abschließend beantwortet.
20. Juli 2018
zitiert airliners.de – eine Online-Zeitung zum Luftverkehr – Verkehrsminister Wüst, dass „Angesichts von über 40.000 privaten Einwendungen sowie umfangreichen Stellungnahmen und Gutachten von Anliegern und Umweltschützern … mit einer Bearbeitungszeit nicht unter fünf Jahren zu rechnen“ sei.
24. Januar 2018
erscheint in der Rheinischen Post ein Artikel, in dem angedeutet wird, dass sich die Prüfungen zum Antrag „möglicherweise bis in das Jahr 2019 oder noch länger hinziehen“ werden. „Hintergrund ist auch“, so die Rheinische Post, „dass der neue NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) Volljurist ist und kein Interesse daran hat, sich mit einer nur oberflächlich durchdachten Genehmigung zu blamieren“. Der Flughafen drängt dagegen auf Tempo. Zu lesen ist der Artikel hier
13. - 20. Februar 2017
werden im Rahmen der Anhörung zu dem Planfeststellungsantrag in einem Erörterungstermin die Einwendungen mündlich vorgetragen und beraten. Es wird sehr deutlich, dass die Bedenken gegen den Antrag mehr als berechtigt sind, und der Antrag inhaltlich und förmlich eigentlich nicht genehmigungsfähig ist.
Juli - Oktober 2016
bekommt die Fluglärmkommission Gelegenheit, Gegengutachten zu den Antragsunterlagen erstellen zu lassen.
25. Mai - 24. Juni 2016
werden die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt und im Internet veröffentlicht. Jeder Betroffene sowie die Träger öffentlicher Belange können Einwendungen gegen den Antrag einreichen. Die Frist endet am 7. Juni 2016 und es werden 41.000 Einwendungen eingesandt.
20. April 2016
wird die „Auslegungsreife“ des Planfeststellungsantrags vom Ministerium für Bauen, Stadtentwicklung und Verkehr festgestellt. Der Flughafen organisiert noch einmal Informationsveranstaltungen in Düsseldorf, Ratingen und Meerbusch.
29. Februar 2016
wird der Planfeststellungsantrag mit erweiterten Gutachten, aber inhaltlich gleichlautend gestellt.
August 2015
weist die Genehmigungsbehörde, das Ministerium für Bauen, Stadtentwickelung und Verkehr, den Antrag als „nicht auslegungsreif“ zurück. Der Flughafen muss den Antrag nachbessern.
16. Februar 2015
wird der Planfeststellungsantrag offiziell an das Ministerium für Bauen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW gestellt.
September 2014
kündigt der Flughafen an, dass er den Antrag modifizieren wird: Die Verteilung der Zweibahnstunden erfolgt nicht auf das gesamte Jahr, sondern weiterhin wöchentlich im Voraus festgelegt, allerdings mit einer Flexibilisierung über ein Zeitkonto.
21. November 2013 - 10. Februar 2014
finden insgesamt 10 Infoveranstaltungen des Flughafens Düsseldorf in den umliegenden Städten statt. Dort werden massive Bedenken gegen den Antrag vorgebracht.
Juni 2013
wird bekannt, dass der Flughafen Düsseldorf einen Antrag stellen will, in den Zweibahnstunden den Flugbetrieb auf 60 Flugbewegungen pro Stunde auszuweiten. Gleichzeitig soll die frühzeitige Festlegung entfallen, wann die Zweibahnstunden genutzt werden sollen. Sie sollen beliebig auf das gesamte Jahr verteilt werden können.
Wir Bürger gegen Fluglärm können es schon jetzt als Erfolg verbuchen, dass
- wir das Verfahren so lange verzögern konnten,
- der Flughafen mehrfach „nacharbeiten“ musste,
- der Flughafen nicht einmal im Ansatz versucht hat, auch die Nachtflüge zu erhöhen,
- wir durch sachliche Informationsveranstaltungen und intensive Kampagnen insgesamt 41.000 Einwendungen sammeln konnten, an denen auch das Verkehrsministerium nicht vorbei kommt,
- sich die Genehmigungsbehörde nicht nur auf die vom Flughafen bestellten Gutachten beziehen kann, sondern durch Gegengutachten wissenschaftlich belegt ist, dass die Betriebserweiterung nicht im öffentlichen Interesse liegt.
- die gesamte Planung intensiv öffentlich diskutiert wird.
Wir gehen davon aus, dass der Antrag nicht in der gestellten Form genehmigt werden kann, und werden um die Vermeidung jeden Lärmereignisses sowie daraus folgendem Schadstoffausstoss kämpfen.