Wie beschwere ich mich über Fluglärm?

Zunächst einmal ist wichtig, zu erkennen, dass jede Beschwerde (auch wenn ihre Beantwortung oft nicht zufriedenstellen kann) sinnvoll ist. Sie hilft Ihnen, da Sie wenigstens versucht haben, etwas zu ändern – und sie hilft uns allen, weil der Flughafen und die Politik merken, dass es nicht nur ein paar Menschen sind, die sich gestört fühlen.

Daher gilt grundsätzlich: Verlangen Sie eine schriftliche Beantwortung und leiten Sie uns bitte Beschwerde und Antwort in Kopie zu!

Je nachdem, um welche Art von Lärmstörung es sich handelt, sind unterschiedliche Ansprechpartner zuständig. Sie können jedoch Ihre Beschwerden grundsätzlich an das Nachbarschaftsteam adressieren, mit der Bitte, die Beschwerde ggf. weiterzuleiten:

Tel: 0211/421-23366 bzw.
Fax: 0211/421-24345 oder
E-Mail: buergerinfo@dus.com

Sollten die Telefon/Fax-Nummer nicht funktionieren:
Zentrale: Telefon 0211/421-0.
Ebenfalls ansprechbar ist Hr. Schupp:
E-Mail: schupp@dus-int.de.

Für den speziellen Fall der ’Abweichung von Flugrouten’:

(Flugzeug ist zu tief, zu weit nördlich, ungewohnter Überflug, usw.) Deutsche Flugsicherung (DFS):

Herr Ludwig: Telefon 0211/4154-121 bzw.
Fax: 0211/4154-129 und
E-Mail: michael.ludwig@dfs.de

oder auch

Herr Fuhrman Tel. 0211/4154-113 bzw.
E-Mail: michael.fuhrmann@dfs.de

sind Ihre Ansprechpartner, von denen Sie bei ungewöhnlichen Flugbahnen auch sog. ‚Fanamosplots‘ bekommen. (Keine Angst, die Gebührenandrohung wurde noch nicht umgesetzt!) Sollte man dennoch Geld von Ihnen verlangen, informieren Sie uns bitte!

Für den speziellen Fall ’Start nach 22:00 Uhr’ oder ’Landung zwischen 23:00 – 6:00 Uhr’:

Zuständig sind

Herr Frisch, Lärmschutzbeauftragter der Bezirksregierung Düsseldorf

E-Mail: fluglaerm@brd.nrw.de

Briefpost richten Sie bitte an folgende Adresse:

Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 26
c/o Hr. Frisch
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf

Die Nachtflugbestimmgungen zum Flughafen Düsseldorf finden Sie hier:

Nachtflugbeschränkungen

Insbesondere, wenn Sie politischen Druck aufbauen wollen

wenden Sie sich an den Verkehrsminister des Landes NRW, der für die Betriebsgenehmigung und die Nachtflugbestimmungen verantwortlich ist:

Oliver Krischer

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
Emilie-Preyer-Platz 1
40479 Düsseldorf

E-Mail: oliver.krischer@munv.nrw.de

oder allgemein an das Verkehrsministerium:

E-Mail: poststelle@munv.nrw.de