Erweiterungsverfahren des Flughafens Düsseldorf
Der Flughafen Düsseldorf hatte zuerst am 16. Februar 2015 einen Antrag auf Erweiterung der Betriebsgenehmigung gestellt. Dieser wurde von der Genehmigungsbehörde (Verkehrsministerium NRW) zur Nachbesserung zurückgegeben und am 29. Februar 2016 erneut gestellt.
Der ursprüngliche Antrag mit allen Gutachten können Sie hier herunterladen:
Antragsunterlagen Flughafen Düsseldorf
Nach der ersten Offenlegung der Antragsunterlagen wurden 41.000 Einwendungen erhoben, teilweise sehr gut begründet und mit Gutachten hinterlegt, so dass die Genehmigungsbeghörde (Verkehrsministerium NRW) weitere Stellungnahmen und Gutachten angefordert hat. Diese wurden vom 4. Mai bis 12. Juni 2020 offengelegt. Es bestand bis zum 26. Juni die Möglichkeit, neue Einwendungen zum Verfahren zu erheben.
Die ergänzten und geänderten Unterlagen wurden in den umliegenden Städten öffentlich ausgelegt, können aber auch hier heruntergeladen werden:
Unterlagen zu ergänzten und geänderten Unterlagen (Verkehrsministerium)
Mit dem Antrag auf Kapazitätserweiterung ist ein umfangreiches Planfeststellungsverfahren verbunden, das mit der erneuten Offenlegung zum Teil wiederholt wird. Das gesamte Verfahren soll an dieser Stelle aber nicht vollständig wiedergegeben werden.
Gegen den Antrag des Flughafens konnten wir mit allen Initiativen über 40.000 Einwendungen sammeln, rd. 70% stammen von BgF. Auch der Schulterschluss mit allen 10 Anlieger-Kommunen und der Auftritt unseres Rechtsanwaltes Prof. Karsten Sommer aus Berlin zeigen der Landesregierung und den Behörden die Stärke der Gegenwehr. Unter dem Eindruck der Einwendungen hatte der Minister angekündigt, dass vor 2022 keine Entscheidung ergehen werde. Das ist sicherlich auch unser Erfolg. Vielen Dank daher allen Unterstützern.
Außerdem musste das Verkehrsministerium in vier sog. „Aufklärungsschreiben“ den Flughafen auffordern, weitere Fragen zu beantworten und Gutachten beizubringen. Diese wurden jetzt offengelegt. Wegen der Corona-Krise hatten wir gegen die Offenlegung sowie die weitere Forcierung des Antrages zu diesem Zeitpunkt heftig protestiert und darüber hinaus beantragt, den Antrag aufgrund der unabsehbaren Folgen abzulehnen oder zumindest auszusetzen. (siehe BgF beantragen, den Erweiterungsantrag abzulehnen).
Der Antrag wurde abgelehnt und wir mussten ohne intensive Öffentlichkeitsarbeit Einwendungen und Unterschriften organisieren.
Trotz aller Widrigkeiten haben wir die Chance genutzt, erneut unsere Sichtweise vorzutragen und dem Minister klar zu machen, dass eine Flughafenerweiterung in absehbarer Zeit kontraproduktiv ist.
Wir haben die Anzahl der Einwender auf über 50.000 erhöht!
(siehe: Zahl der Einwendungen gegen den Flughafenausbau steigt auf weit ueber 50.000
Inzwischen (Stand 14.09.2020) hat das Verkehrsministerium bestätigt, dass aufgrund der neuen Einwendungen der Flughafen noch ein weiteres Gutachten zum Kapazitätsbedarf unter Berücksichtigung der Corona-Situation erstellen lässt.
siehe auch https://rp-online.de/wirtschaft/corona-krise-wirft-expansion-von-flughafen-duesseldorf-zurueck_aid-53080547 (leider kostenpflichtig)
Ob das Gutachten vom Verkehrsministerium angefordert wurde – wie in dem Bericht beschrieben – oder der Flughafen das von sich aus angeboten hat – wie das Verkehrsministerium behauptet – ist nicht ganz klar. Aber egal:
Unsere Einwendungen haben erneut gezeigt, dass unsere Argumente stichhaltig sind. Der gesamte Antrag sollte ad acta gelegt werden.
siehe auch https://bgf-ev.de/2020/08/22/flughafenausbau-endgueltig-ad-acta-legen/
Auf den folgenden Seiten soll auf verständliche Weise aufgezeigt werden, was der Flughafen tatsächlich will und was das für die Anwohner bedeuten würde – wenn der Antrag denn genehmigt würde.