Erweiterungsverfahren des Flughafens Düsseldorf
Der Flughafen Düsseldorf hatte zuerst am 16. Februar 2015 einen Antrag auf Erweiterung der Betriebsgenehmigung gestellt. Dieser wurde von der Genehmigungsbehörde (Verkehrsministerium NRW) zur Nachbesserung zurückgegeben und am 29. Februar 2016 erneut gestellt.
Nach der ersten Offenlegung der Antragsunterlagen wurden 41.000 Einwendungen erhoben, teilweise sehr gut begründet und mit Gutachten hinterlegt, so dass die Genehmigungsbeghörde (Verkehrsministerium NRW) weitere Stellungnahmen und Gutachten angefordert hat. Diese wurden vom 4. Mai bis 12. Juni 2020 offengelegt. Auch gegen diese Unterlagen wurden ca. 9.000 Einwendungen erhoben.
Jetzt sind wir in der 3. Phase der Offenlegung.
Bis zum 1. Oktober können sämtliche Unterlagen z.B. hier eingesehen werden: https://beteiligung.nrw.de/k/1025382
Mit dem Antrag auf Kapazitätserweiterung ist ein umfangreiches Planfeststellungsverfahren verbunden, das mit der erneuten Offenlegung zum Teil wiederholt wird. Das gesamte Verfahren soll an dieser Stelle aber nicht vollständig wiedergegeben werden.
Gegen den Antrag des Flughafens konnten wir mit allen Initiativen über 40.000 Einwendungen sammeln, rd. 70% stammen von BgF. Auch der Schulterschluss mit allen 10 Anlieger-Kommunen und der Auftritt unseres Rechtsanwaltes Prof. Karsten Sommer aus Berlin zeigen der Landesregierung und den Behörden die Stärke der Gegenwehr. Unter dem Eindruck der Einwendungen hatte das Ministerium angekündigt, vorerst keine Entscheidung ergehen werde. Das ist auch unser Erfolg. Vielen Dank daher allen Unterstützern.
Außerdem musste das Verkehrsministerium in vier sog. „Aufklärungsschreiben“ den Flughafen auffordern, weitere Fragen zu beantworten und Gutachten beizubringen. Auch diese wurden offengelegt. Wegen der Corona-Krise hatten wir gegen die Offenlegung sowie die weitere Forcierung des Antrages zu diesem Zeitpunkt heftig protestiert und darüber hinaus beantragt, den Antrag aufgrund der unabsehbaren Folgen abzulehnen oder zumindest auszusetzen. (siehe BgF beantragen, den Erweiterungsantrag abzulehnen).
Der Antrag wurde abgelehnt und wir mussten ohne intensive Öffentlichkeitsarbeit Einwendungen und Unterschriften organisieren.
Trotz aller Widrigkeiten haben wir die Chance genutzt, erneut unsere Sichtweise vorzutragen und dem Minister klar zu machen, dass eine Flughafenerweiterung in absehbarer Zeit kontraproduktiv ist.
Wir haben die Anzahl der Einwender auf über 50.000 erhöht!
(siehe: Zahl der Einwendungen gegen den Flughafenausbau steigt auf weit ueber 50.000
Daraufhin hat das Verkehrsministerium bestätigt, dass aufgrund der neuen Einwendungen der Flughafen noch ein weiteres Gutachten zum Kapazitätsbedarf unter Berücksichtigung der Corona-Situation erstellen musste.
siehe auch https://rp-online.de/wirtschaft/corona-krise-wirft-expansion-von-flughafen-duesseldorf-zurueck_aid-53080547 (leider kostenpflichtig)
Ob das Gutachten vom Verkehrsministerium angefordert wurde – wie in dem Bericht beschrieben – oder der Flughafen das von sich aus angeboten hat – wie das Verkehrsministerium behauptet – ist nicht ganz klar. Aber egal:
Unsere Einwendungen haben erneut gezeigt, dass unsere Argumente stichhaltig sind. Der gesamte Antrag sollte ad acta gelegt werden.
siehe auch https://bgf-ev.de/2020/08/22/flughafenausbau-endgueltig-ad-acta-legen/
Inzwischen ist der Antrag über 10 Jahre alt. Die Rahmenbedingungen haben sich erneut geändert, und durch unseren Druck, auch die Nachtflugbestimmungen zu verschärfen, zog der Flughafen im Jahre 2023 seinen Antrag zurück und stellte ihn im Dezember 2025 neu – wieder mit umfangreichen Gutachten und mit einer einzigen Änderung: Der in der bisherigen Genehmigung enthaltene „Deckel“ von 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten, der in dem ersten Antrag nicht mehr enthalten war, soll nun doch beibehalten werden.
Flughafen stellt tatsächlich Erweiterungsantrag neu
Dieser Antrag wird jetzt im September 2026 zum dritten Mal öffentlich ausgelegt, und es können erneut Einwendungen eingereicht werden.
Auf den folgenden Seiten soll auf verständliche Weise aufgezeigt werden, was der Flughafen tatsächlich will und was das für die Anwohner bedeuten würde – wenn der Antrag denn genehmigt würde.