22.02.2019

Ministerium veröffentlicht Protokolle der Fluglärmkommission für den Flughafen Düsseldorf

Presseerklärung der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V.

22. Februar 2019

Ministerium veröffentlicht Protokolle der Fluglärmkommission für den Flughafen Düsseldorf

Seit dem 22.2.2019 sind Protokolle der Fluglärmkommission für den Flughafen Düsseldorf erstmalig öffentlich im Internet abrufbar. Anbei der Link: http://www.vm.nrw.de/verkehr/luftverkehr/Fluglaerm/FLK_104/index.php

Das NRW-Verkehrsministerium setzt damit einen Beschluss der Düsseldorfer Fluglärmkommission auf Antrag der beiden Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) in der Fluglärmkommission, Helmar Pless und Christoph Lange, um.

Dazu erklärt Helmar Pless, Vizepräsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm:
„Mehr Öffentlichkeit der Kommissionsarbeit ist wichtig angesichts eines hohen öffentlichen Interesses an einer Fluglärmreduzierung. Es bedeutet außerdem eine Aufwertung dieses Gremiums. Der Beschluss war allerdings auch überfällig, da eine öffentliche Darstellung der Inhalte der Fluglärmkommission an Großflughäfen wie Frankfurt, Berlin und Hamburg seit Jahren Standard ist.“

Christoph Lange, Vorsitzender des Verein Bürger gegen Fluglärm, ergänzt:
„Durch die höhere Transparenz verspreche ich mir aber auch, dass die Rolle dieses Gremiums klarer wird und zu hohe Erwartungen auf ein realistisches Maß gebracht werden. Denn die Kommission ist leider nur ein Beratungs- und kein Entscheidungsgremium. Gerade deshalb sollten aber klare Empfehlungen für die Behörden ausgesprochen werden, so dass diese zumindest erklären müssen, warum sie den Empfehlungen wie zum Beispiel den steileren Starts und des besseren Schutzes der Nachtruhe nicht folgen. Wichtig ist die enge Zusammenarbeit der kommunalen Vertreter und der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, die ortsübergreifend die Interessen aller Anwohner vertritt. Nur so ist eine Reduzierung der heute schon zu hohen Lärm- und Abgasbelastung aussichtsreich zu vertreten.“

Zum Hintergrund:
Gemäß § 32 b Luftverkehrsgesetz ist an allen Flughäfen mit Fluglinienverkehr eine Fluglärmkommission zur Beratung der Genehmigungsbehörden und der Flugsicherungsorganisationen über Maßnahmen gegen Fluglärm und Luftverunreinigungen einzurichten.