Fliegen ist die klimaschädlichste Fortbewegungsart – Warum wird es dann am wenigsten besteuert?
Der Luftverkehr ist der am stärksten wachsende Energieverbraucher. Neben dem zusätzlichen Fluglärm ist aber endlich auch die Klimaschädlichkeit des Luftverkehrs in der öffentlichen Diskussion angekommen.
Wir sagen seit vielen Jahren, dass Fliegen zu billig ist, so dass andere Verkehrsmittel kaum konkurrenzfähig sind.
Solange ein Flugticket billiger ist als z.B. eine Bahnfahrkarte, brauchen wir uns nicht zu wundern, dass immer mehr geflogen wird.
Ein Grund für die Wettbewerbsverzerrungen sind fehlende Steuern. Die Fluggesellschaften müssen ihren Treibstoff nicht versteuern und selbst die Mehrwertsteuer wird für internationale Flüge nicht erhoben.
Andere Staaten haben bereits eine Kerosinsteuer: z.B.
Japan: 14 ct/Liter
Kanada: 8 ct/Liter
Saudi-Arabien: 2 ct/Liter
selbst USA teilweise 1 ct/Liter
Aber: Kein Land der EU,
geschweige denn eine EU-weite Regelung.
siehe Transport&Environment
Das Argument, die EU-weite Einführung wäre eine Wettbewerbsverzerrung, ist also nicht stichhaltig.
Auch das „Chicagoer Abkommen“ verhindert trotz anderslautender Behauptungen keine Kerosinsteuer. Das Abkommen besagt lediglich, dass sich das Kerosin, „das sich schon an Bord gelandeter Flugzeuge befindet, nicht besteuert werden darf.“ Zur Betankung des Flugzeugs am Abflugort gibt es im Chicagoer Abkommen keine steuerliche Regelung.
Vorteile einer Kerosin-Besteuerung:
- Die Besteuerung von Flugkerosin in Europa kann die Luftverkehrsemissionen um 11% (16,4 Mio. Tonnen CO2) senken ohne Nettoauswirkungen auf Arbeitsplätze oder die Wirtschaft, während gleichzeitig jährlich fast 27 Mrd. EUR an Einnahmen erzielt werden. Das besagt eine unveröffentlichte Studie der Europäischen Kommission (Leaked European Commission study on aviation taxes)
Presseartikel dazu: https://www.heise.de/tp/features/EU-Studie-Kerosinsteuer-sorgt-fuer-Klimaschutz-und-Einnahmen-4424188.html - Eine Kerosinsteuer hat eine bessere Steuerungswirkung zur CO2-Senkung, weil jeder Liter zählt. Bei einer festen Luftverkehrsabgabe hat die Fluggesellschaft keinerlei Interesse an einer Einsparung.
- Es gibt auch die Möglichkeit einer regressiven Steuer, d.h. je kürzer der Flug desto höher der Steuersatz.