Aktueller Stand des Planfeststellungsverfahrens
Am 5. Mai 2023 kündigte der Flughafen an, einen Änderungsantrag des Planfeststellungsantrages zu stellen und teilweise zurückzuziehen. Der Flughafen wolle jetzt „smart wachsen“. Bei näherem Hinsehen und nach Äußerungen des Vorstandsvorsitzenden der Flughafengesellschaft stellte sich aber heraus, dass lediglich eine Obergrenze der Flugbewegungen in Höhe von 131.000 aus der aktuellen Betriebsgenehmigung übernommen werden soll. Sie fehlte im bisherigen Antrag, so dass rechnerisch 161.000 Flugbewegungen möglich gewesen wären.
Der Entwurf der Änderung wurde am 15. Juni 2023 gestellt. Dort heißt es:
„Ziff. II.3 des Antrags erhät folgende Fassung:
‚Die Anzahl der Flugbewegungen auf den Start-/Landebahnen 05R/23L und 05L/23R darf in den sechs verkehrsreichsten Monaten eines Jahres nicht mehr als 131.000 Flugbewegungen betragen, davon 128.000 Flugbewegungen im Linien- und Charterverkehr, sowie mindestens 3.000 im Sonstigen IFR-Verkehr.‘
Die bislang verfolgte Streichung von Ziffer III. 6.1 der Änderungsgenehmigung vom 09.11.2005 wird nicht weiter begehrt. An allen anderen Bestandteilen des Antrages, dort unter Ziff. I. und II. ausgeführt, hält die Antragsstellerin hingegen ausdrücklich fest.“
Dies ist jedoch lediglich ein sehr kleines Zugeständnis, das dem Flughafen nicht weh tut, weil er – wie von uns bereits seit langem festgestellt – die Menge der Flugbewegungen überhaupt nicht braucht. Alle anderen Punkte, insbesondere die 60 Flugbewegungen pro Stunde im Zweibahnbetrieb und eine Flexibilisierung der Bahnnutzung bleiben bestehen. Für uns unannehmbare Erweiterungen.
Details zu der aktuellen Entwicklung finden Sie hier: https://bgf-ev.de/2023/05/09/flughafen-duesseldorf-taeuscht-ueber-seine-wirklichen-ziele-erweiterung-auf-60-fluege-pro-stunde-soll-doch-bleiben/
Hintergründe zu den Expansionsplänen finden Sie hier in einem Video
Eine übersichtliche Gegenüberstellung der wichtigsten Punkte, was aktuell gilt, was beantragt wurde und was sich jetzt ändern soll, finden sie hier: Gegenüberstellung
Auch mit den angekündigten Änderungen des Antrages bleiben bei viele Fragen offen. Die Antragsunterlagen haben nach wie vor den Stand aus dem Jahr 2020, lediglich ein Gutachten zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie wurde im Jahre 2021 nachträglich beigebracht. Dieses Gutachten ist zwar nach Akteneinsicht bekannt, aber bisher nicht veröffentlicht. Danach wird der Bedarf für das Jahr 2030 kaum höher eingeschätzt als vor der Pandemie und als in einem „Referenzszenario“ ohne Genehmigung. Auch dieses Gutachten ist inzwischen aber nicht mehr auf dem aktuellen Stand.
Nach wie vor fehlen folgende Unterlagen:
- Verkehrsprognose
- Bedarfsnachweis (auch bzgl. Corona-Effekten)
- Klimaverträglichkeitsprüfung
- Verbesserung der Grund- und Fließgewässe-
Qualität nach EU-Recht - Gutachten zur Belastung durch Ultrafeinstaub
- Risiko-Gutachten (+30% in Spitzenstunden)
Grob fehlerhaft und/oder unvollständig sind aus unserer Sicht folgende Gutachten:
- Hochwasserschutz Kittelbach
- Belastung durch Stickstoffdioxid
- Lärmbelastung durch +30% in Spitzenstunden
- Erwartete Explosion der Nachtverspätungen
- Abbau der PFT-Belastungen
- Keine weitere Grundwasserverschmutzung durch Enteisungsmittel (u.a. Glykol)
Hendrik Wüst wollte in seiner Amtszeit als Verkehrsminister laut Gruppenleiter Luftverkehr das Planfeststellungsverfahren eigentlich abschließen. Neu dabei war, dass keine weiteren Gutachten angefordert werden sollen, sondern nach Aktenlage entschieden werden soll. Trotz der oben genannten fehlenden und grob fehlerhaften oder unvollständigen Gutachten, insbesondere zum Bedarfsnachweis und zur Klimaverträglichkeitsprüfung. Doch es kam anders: Er wurde Ministerpräsident und die neue Verkehrsministerin Ina Brandes wagte sich nicht an das Thema heran.
Auch sie ist inzwischen Geschichte. Es gibt eine neue Landesregierung und einen neuen Verkehrsminister Oliver Krischer, der offensichtlich sehr viel kritischer an den Antrag des Flughafens herangeht. Daher vermutlich auch der Rückzieher des Flughafens.