Auswertung der Flugbewegungen am Flughafen Düsseldorf – Oktober und 6 verkehrsreichste Monate 2019
- Version
- Download 42
- Dateigrösse 623.37 KB
- Datei-Anzahl 1
- Erstellungsdatum 4. November 2019
- Zuletzt aktualisiert 5. November 2019
Am Flughafen Düsseldorf haben die Flugbewegungen - und damit der Fluglärm und die lärmbedingten Belästigungen erneut zugenommen. Es gab noch nie so viele Starts und Landungen in einem Monat wie im Oktober 2019. Dabei sind die Spitzenstunden für Starts zwischen 6 und 8 Uhr morgens und für Landungen zwischen 22 und 23 Uhr. Damit liegen die lautesten Stunden für die Anwohner, die ja nur die Starts oder nur die Landungen hören, in den sensibelsten Stunden des Tages, bei den Landungen sogar in einer Nachtstunde (!). Die gesetzliche Nacht beginnt um 22 Uhr.
Die Verspätungen nach 23 Uhr haben im Vergleich zum Horror-Jahr 2018 zwar etwas abgenommen, aber es gab im gesamten Sommer im Durchschnitt noch 6,4 Landungen pro Nacht. Die Stunde 22-23 Uhr bleibt genauso laut wie gehabt. Auch wenn der Flughafen diese Zahlen bejubelt, ist das für die Anwohner immer noch eine unerträgliche Belastung. Der Rückgang ist auch im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass Eurowings massive Maßnahmen eingeleitet hat und die Nachtlandungen nach 23 Uhr halbieren konnte. Spitzenreiter ist - bei insgesamt wesentlich geringerem Marktanteil - jetzt TUIfly. Das Problem ist also bei weitem noch nicht gelöst. Der Verkehrsminister muss dringend die Nachtflugbestimmungen verschärfen, damit auch die anderen Fluggesellschaften zu mehr Maßnahmen gezwungen werden.
Postfach 2327
40646 Meerbusch
E-Mail: info@bgf-ev.de
Unsere Webseite nutzt keine Cookies, die Ihren Besuch aufzeichnen oder Ihr Surfverhalten an Dritte übermitteln. Dennoch kommt auch diese Seite nicht ganz ohne Cookies aus.
Diese essentiellen Cookies speichern Ihre hier getroffene Einstellung zusammen mit einer Session-ID sowie Ihre Login-Informationen für den Fall, dass Sie geschützte Seiten betreten.
Essentielle Cookies speichern Ihre hier getroffene Cookie-Einstellung zusammen mit einer Session-ID sowie Ihre Login-Informationen für den Fall, dass Sie geschützte Seiten betreten wollen.
Die Daten werden 12 Monate lang gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
Solche 'First-Party-Cookies' sind diejenigen nutzerorientierten Datenpakete, die vom Webseitenbetreiber selbst erzeugt und lokal gespeichert werden. Sie sind primär für den Nutzerkomfort gedacht. Nur der Betreiber hat später Zugriff auf diese Cookies.
Nachstehende Regelungen informieren Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Erhebung, die Nutzung und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Bürgerverein Bürger gegen Fluglärm e.V..