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Planfeststellungsverfahren Flughafen Düsseldorf · Stand September 2026
Einwendung gegen die Kapazitätserweiterung erheben
Wenn Sie von den möglichen Auswirkungen der geplanten Kapazitätserweiterung betroffen sind, können Sie eine persönliche Einwendung einreichen. Wählen Sie den Weg, der für Sie am besten passt.
Wie möchten Sie Ihre Einwendung erstellen?
Weg 1
Einwendung online erstellen
Tragen Sie Ihre Angaben ein und ergänzen Sie auf Wunsch persönliche Argumente. Ihr fertiges Schreiben erhalten Sie als PDF per E-Mail.
- in wenigen Minuten ausgefüllt
- Empfängeranschrift bereits eingetragen
- PDF ausdrucken, unterschreiben und absenden
Weg 2
Einwendung selbst verfassen
Nutzen Sie unsere PDF- oder Word-Vorlage, übernehmen Sie passende Textbausteine oder erstellen Sie ein eigenes Schreiben.
- Vorlagen zum Herunterladen
- Textbausteine für individuelle Einwendungen
- frei im eigenen Briefkopf gestaltbar
Worum geht es?
Bereits 2015 beantragte der Flughafen Düsseldorf eine Erweiterung seiner Betriebsgenehmigung. Mehr als 50.000 Einwendungen sowie Stellungnahmen von Bürgerinitiativen und umliegenden Städten haben dazu beigetragen, dass der Antrag bislang nicht genehmigt wurde.
Ende 2025 hat der Flughafen den Antrag überarbeitet. In den Stunden, in denen beide Start- und Landebahnen genutzt werden dürfen, sollen weiterhin bis zu 60 Flugbewegungen pro Stunde möglich sein. Bisher sind es 47. Außerdem soll die Nutzung der zweiten Start- und Landebahn flexibler werden.
Der Deckel von 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten bleibt zwar bestehen. Aus Sicht von Bürger gegen Fluglärm verhindert er jedoch keine zusätzlichen Belastungen in einzelnen Stunden sowie am frühen Morgen, am späten Abend und in der Nacht.
Bürger gegen Fluglärm hält die Erweiterung weiterhin für nicht erforderlich und für die betroffenen Menschen von Kaarst bis Essen für unzumutbar.
Was wurde konkret beantragt?
In den Stunden, in denen beide Start- und Landebahnen genutzt werden dürfen, sollen bis zu 60 Starts und Landungen pro Stunde möglich sein. Bisher sind es 47. Bei alleiniger Nutzung der südlichen Start- und Landebahn sind maximal 45 Flugbewegungen vorgesehen. Beantragt werden außerdem acht neue Flugzeug-Abstellpositionen, Erweiterungen von Flugbetriebsflächen und eine flexiblere Nutzung des Zweibahnsystems.
Was hat sich gegenüber dem Antrag von 2015 geändert?
Der ursprüngliche Antrag sah vor, den Deckel von 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten entfallen zu lassen. Im überarbeiteten Antrag bleibt dieser Deckel bestehen. Die beantragten höheren Stundeneckwerte und die flexiblere Nutzung der zweiten Start- und Landebahn bleiben jedoch wesentliche Bestandteile des Vorhabens.
Warum lehnt Bürger gegen Fluglärm den Antrag ab?
Aus Sicht von Bürger gegen Fluglärm ist ein Bedarf für die Erweiterung nicht erkennbar. Befürchtet werden zusätzliche Belastungen durch Fluglärm und Emissionen sowie weitere Beeinträchtigungen von Schlaf, Gesundheit, Nachtruhe und Lebensqualität. Besonders kritisch bewertet der Verein mögliche zusätzliche Belastungen am frühen Morgen, am späten Abend und in der Nacht.
Was wurde im bisherigen Verfahren erreicht?
Seit 2015 wurden mehr als 50.000 Einwendungen eingereicht. Bürgerinitiativen und umliegende Städte haben den Antrag mit ausführlichen Stellungnahmen kritisch begleitet. Eine Genehmigung der beantragten Erweiterung wurde bislang nicht erteilt. Bereits eingereichte Einwendungen bleiben gültig; neue Aspekte können ergänzend nachgereicht werden.
Wo sind die offiziellen Unterlagen veröffentlicht?
Die Unterlagen stehen im offiziellen Portal Beteiligung.NRW bereit. Die öffentliche Auslegung läuft vom 2. September bis einschließlich 1. Oktober 2026. Einwendungen können bis einschließlich 15. Oktober 2026 eingereicht werden.
Einwendung online erstellen
Mit diesem Formular erstellen Sie Ihr persönliches Einwendungsschreiben. Nach dem Absenden erhalten Sie das PDF an die angegebene E-Mail-Adresse.
Vorlagen und Downloads
Sie möchten das Schreiben selbst ausfüllen oder ausführlicher gestalten? Hier finden Sie die passenden Unterlagen.
Mustereinwendung zum Ausfüllen
Zum Ausdrucken und handschriftlichen Ergänzen.
PDF herunterladenMustereinwendung für Word
Zur Bearbeitung am Computer oder zum Einbau in den eigenen Briefkopf.
Word-Vorlage herunterladenTextbausteine
Argumente und Anregungen für eine ausführliche persönliche Einwendung.
Textbausteine öffnenGemeinsam aktiv werden
Unterschriftenliste 2026
Die Unterschriftenliste ist eine zusätzliche Aktion und keine persönliche Einwendung. Sprechen Sie Freunde, Nachbarn und Ihre Familie an. Drucken Sie die Liste aus und sammeln Sie möglichst viele Unterschriften.
Bitte senden Sie die vollständig und gut lesbar ausgefüllten Listen bis zum 10. Oktober 2026 an:
Bürger gegen Fluglärm e. V.
Postfach 2327
40646 Meerbusch
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
So können Sie die Einwendung einreichen
Per Post
Bezirksregierung Düsseldorf
Postfach 300865
40408 Düsseldorf
Aktenzeichen:
26.03.01.01-PFV DUS
Bei einer Offenlagekommune
Sie können Ihre schriftliche Einwendung auch bei einer der in der Bekanntmachung genannten Städte oder Gemeinden einreichen oder dort zur Niederschrift erklären.
Elektronisch einreichen
Die elektronische Einreichung ist möglich, aber aufwendiger.
Eine einfache E-Mail wird nicht berücksichtigt. Eine Einreichung per E-Mail ist nur verschlüsselt und mit qualifizierter elektronischer Signatur an poststelle@brd.sec.nrw.de möglich.
Alternativ kann das Portal Beteiligung.NRW genutzt werden. Dort ist eine Registrierung mit Bund-ID oder ELSTER-Zertifikat erforderlich.
Zum Verfahren auf Beteiligung.NRW
Der einfachste Weg: Schreiben mit unserem Formular erstellen, als PDF erhalten, ausdrucken, unterschreiben und per Post absenden.
Schon früher eine Einwendung erhoben? Falls Sie im bisherigen Verfahren seit 2015 bereits eine Einwendung eingereicht haben, bleibt diese weiterhin berücksichtigt. Neue Aspekte können Sie ergänzend nachreichen, solange die Bewertung der Einwendungen noch nicht abgeschlossen ist.
Häufige Fragen zur Einwendung
Bis wann muss meine Einwendung eingegangen sein?
Bis einschließlich 15. Oktober 2026. Entscheidend ist der Eingang bei der Bezirksregierung Düsseldorf oder einer Offenlagekommune, nicht der Poststempel.
Ist das Online-Formular selbst schon die Einreichung?
Nein. Das Formular erstellt Ihr persönliches Schreiben als PDF und sendet es an Ihre E-Mail-Adresse. Anschließend müssen Sie das PDF ausdrucken, unterschreiben und fristgerecht absenden.
Kann ich meine Einwendung einfach per E-Mail versenden?
Nein. Laut Bezirksregierung ist eine einfache E-Mail nicht ausreichend. Nutzen Sie den Postweg, eine Offenlagekommune oder das offizielle Portal Beteiligung.NRW.
Was muss in meiner Einwendung stehen?
Ihre persönliche Betroffenheit sollte deutlich werden. Außerdem müssen vollständiger Vor- und Nachname sowie die lesbare Anschrift enthalten sein. Bei einer postalischen Einreichung ist die eigenhändige Unterschrift erforderlich.
Was passiert mit meinen Angaben im Online-Formular?
Sie werden zur Erstellung und Zusendung Ihres persönlichen Einwendungsschreibens verwendet. Die konkreten Hinweise zur Verarbeitung und Löschung stehen direkt am Formular und in der Datenschutzerklärung.
Bleiben frühere Einwendungen aus 2016 und 2020 gültig?
Ja. Nach Angaben der Bezirksregierung bleiben sie gültig und müssen nicht erneut vorgebracht werden. Sie können neue Aspekte aber ergänzen.
Jede Einwendung zählt
Informieren Sie Freunde, Nachbarn und Ihre Familie über das Verfahren. Hilfreich wäre außerdem, wenn Sie Bürger gegen Fluglärm eine Kopie Ihrer Einwendung an info@bgf-ev.de senden.