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    Medien- und Politikinfo 17.07.2026

    Einwendungen gegen Flughafen-Erweiterungsantrag möglich – es drohen 60 Starts und Landungen pro Stunde anstatt 47

    Ab 2. September können Einwendungen abgegeben werden

    Bereits 2015 wollte der Flughafens Düsseldorf seine Betriebsgenehmigung erweitern lassen. Diesen sinnlosen Antrag haben die Bürger gegen Fluglärm zusammen mit weiteren Bürgerinitiativen und einem Bündnis der umliegenden Städte bisher erfolgreich verhindert. Mit insgesamt über 50.000 Einwendungen und detaillierten Stellungnahmen haben sie gezeigt, dass eine Erweiterung nicht notwendig, der Antrag lücken- und fehlerhaft und für die Anwohner unzumutbar ist. Weder eine rot-grüne noch eine schwarz-gelbe oder schwarz-grüne Landesregierung haben sich getraut, die Genehmigung zu erteilen.

    Bild: Canva.com, KI-generiert

    Ende 2025 hat der Flughafen den Antrag neu gestellt, gegenüber dem ursprünglichen Antrag mit einem einzigen Unterschied: Die aktuelle Genehmigung hat für die 6 verkehrsreichsten Monate einen Deckel von 131.000 Flugbewegungen, der sollte ursprünglich entfallen und ist nun wieder drin. Dieser Deckel hat vor dem Hintergrund der letzten Krisen (z.B. Finanzkrise, Corona, Ukraine- und Iran-Krieg) keine Relevanz mehr und wird ohnehin in den nächsten Jahren nicht erreicht. Alle anderen Punkte, insbesondere die Erhöhung der Stundeneckwerte auf bis zu 60 Starts und Landungen pro Stunde (bisher 47) sollen bleiben, und die festen, vorab zu definierenden Stunden, in denen die zweite Landebahn mitgenutzt werden kann, soll nach wie vor flexibilisiert werden. Auch die unzumutbaren Nachtflüge sollen nicht reduziert werden. Diese werden sich statt dessen aufgrund der Überlastung des Gesamt-Systems weiter erhöhen.

    Hierzu Christoph Lange, Vorsitzender der Bürger gegen Fluglärm: „Es wird immer unbegreiflicher, warum der Antrag nicht längst abgelehnt wurde, ein Bedarf ist nicht einmal in Ansätzen erkennbar. Die Belastung in der Nacht wird weiter steigen, ein krasser Verstoß gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes.“

    Jeder Bürger hat das Recht, gegen diese zusätzliche Belastung Einwendungen vorzubringen, denn alle Bürger von Kaarst bis Essen sind von den zusätzlich zu erwartenden Starts und Landungen betroffen. Der Antrag und diverse Gutachten und Erläuterungen werden in den betroffenen Kommunen, unter anderem in Meerbusch, Düsseldorf, Ratingen, Mülheim und Essen, vom 2. September bis zum 1. Oktober öffentlich ausgelegt. Außerdem werden die Unterlagen auch im Internet veröffentlicht (https://beteiligung.nrw.de/k/1025382, ab 2.9. freigeschaltet). Bis zum 15. Oktober können Einwendungen eingereicht werden.

    Weitere Erläuterungen, Kritikpunkte, ggf. Formulierungsvorschläge für Einwendungen, Muster für Unterschriftenlisten etc. werden auf der Homepage der Bürger gegen Fluglärm (https://bgf-ev.de) rechtzeitig veröffentlicht. Auch in der Info-Veranstaltung am 10. September in Meerbusch-Büderich sowie am 22. September  in Essen-Kettwig werden die Folgen des Antrags diskutiert, und es können Einwendungen abgegeben werden.

    Weitere Hintergrund-Informationen finden Sie hier:

    https://bgf-ev.de/themen/erweiterungsverfahren/

    https://bgf-ev.de/2025/12/16/flughafen-stellt-erweiterungsantrag-tatsaechlich-neu/

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