Medien- und Politik-Info 06.05.2023

Rücknahme der Erweiterungspläne des Flughafens Düsseldorf muss differenziert betrachtet werden

Erweiterte Stellungnahme der Bürger gegen Fluglärm

Der Flughafen DUS zieht seinen Antrag auf Erhöhung der Kapazitäten teilweise zurück. Dies ist aus Sicht der Bürger gegen Fluglärm erfreulich, bedarf aber einer genauen Prüfung und unverändert hoher Wachsamkeit.

Der Antrag hatte drei Komponenten, die alle miteinander in Beziehung stehen, aber juristisch einzeln geprüft werden müssen:

  1. Die Erhöhung der Stundeneckwerte von 45+2 auf 60 Starts und Landungen pro Stunde. Diese von der Bedarfsseite nicht begründbare Erhöhung hat der Flughafen nun eingemottet, genauso wie den beantragten Entfall des 6-Monats-Deckels von 131.000 Flugbewegungen. Beides war weder Angerlandvergleichskonform noch ließ es sich aus dem Planfeststellungsbeschluss für den Bau der parallelen ERSATZ-Bahn herleiten, da damals klar verfügt wurde, dass diese Ersatzbahn nicht zu einer Erhöhung der (damaligen) Werte von 35 FB/h und 71.000 gewerblichen FB in 6 Monaten genutzt werden darf. Dass genau dies seit Jahrzehnten ignoriert wurde, ist ein politischer Skandal.
  2. Der weitere Ausbau von Flugbetriebsflächen. Dies soll nun „Betriebsabläufe erleichtern“. Hierzu ist anzumerken, dass durch den Ausbau des Vorfelds West bereits erhebliche „Erleichterungen“ geschaffen wurden, die Hochwasserproblematik v.a. für Kaiserswerth ist nach wie vor ungeklärt, da in den Gutachten mit einem Maximal-regen von 50 Litern pro Quadratmetern gerechnet wurde. Fielen wie an der Ahr 200 Liter pro m², stünde halb Kaiserswerth unter Wasser. Große Teile des Geländes sind zudem Wasserschutzzone, das Wasserwerk Kaiserswerth musste bereits wegen der PFT-Belastung geschlossen werden. wenn der Flughafen etwas bauen will, so muss dies zu allererst eine neue, größere und v.a. verschließbare Lärmschutzhalle für die Triebswerkstests sein.
  3. Die Flexibilisierung der Bahnnutzung wird weiter unten erläutert.

Der Flughafen zieht also die zwei Teile seines Antrages zurück, die er bei unvoreingenommener Betrachtung sowieso nicht genehmigt bekommen hätte. Dass diese Unvoreingenommenheit nicht die Stärke der Fachabteilung des Verkehrsministeriums ist, das wissen die Anwohner seit Jahrzehnten. Insofern ist es Verkehrsminister Oliver Krischer und Staatssekretär Viktor Haase zu danken, dass sie die ihnen vorgelegten Entwürfe eines Planfeststellungsbeschlusses nicht abgesegnet haben. Es steht zu erwarten, dass die bekannten Kreise jetzt auf beiden herumhacken, dabei haben Aufsichtsrat und Geschäftsführung des Flughafens diesen völlig unsinnigen und nicht genehmigungsfähigen Antrag freiwillig zurückgezogen. Offenbar sind dem Flughafen die wachsweichen Nachtflugbestimmungen, die zu immer mehr Nachtflügen geführt haben, wichtiger als nicht benötigte Slots (für wen?) in Spitzenstunden.

Genau an dieser Stelle aber werden die Anwohner sehr genau beobachten, wie sich die Nachtflüge entwickeln, die Osterferien waren kein guter Start:

In den Osterferien (inklusive Randwochenenden) gab es genau eine „reguläre“ Nacht ohne Fluglärm nach 23 Uhr.

Auf eine Anfrage der SPD im Verkehrsausschuss des Landtages antwortete die Behörde:

Im Fazit der Antwort schreibt das Verkehrsministerium, dass sich die Nachtflüge „im Wesentlichen unverändert darstellen“, verschweigt aber, dass in den Jahren 2016 bis 2018 unerträgliche Zustände geherrscht haben und zusätzlich aktuell insgesamt nur rd. 70% des Vor-Corona-Verkehres erreicht ist. Wie soll das erst bei noch stärker anziehendem Verkehr werden?

Das Verkehrsministerium denkt dagegen immer zugunsten des Flughafens: „Die Landesregierung hofft, dass durch die Anstrengungen aller Beteiligten der positive Trend aus dem Oktober 2022 im Jahr 2023 fortgesetzt und eine dem Sommer 2022 vergleichbare Verspätungssituation am Flughafen Düsseldorf vermieden werden kann.“ Einen Trend aus einem einzigen Monat ableiten zu wollen, ist arg voreingenommen. Die Osterferien zeigen das:

(Quelle: Auswertung Bürger gegen Fluglärm auf der Grundlage der auf der Homepage des Flughafens veröffentlichten Einzelflüge https://www.dus.com/de-de/fliegen)

Bleibt der 3. Teil des ursprünglichen Antrags, die „Flexibilisierung der Bahnnutzung“:

Im „Gutachten zu den Auswirkungen einer möglichen Flexibilisierung der Bahnnutzung am Flughafen Düsseldorf“ (Feb. 2020) schreibt die DFS Aviation Services:

13 Fazit
Die angestrebte Flexibilisierung der Regeln für die Mitbenutzung der Parallelbahn würde sowohl im heutigen Umfeld wie auch in der angestrebten neuen Betriebsgenehmigung eine deutliche Hilfe bei der Reaktion auf ungeplante Nachfrageveränderungen bzw. untertägige Verspätungen darstellen. Eine Eckwerterhöhung ohne flexiblen Einsatz der Zweibahnzeiten bei gleichzeitiger Reduzierung oder zumindest nicht Steigerung der abendlichen Verspätungslandungen erscheint wenig realistisch.

Eine Verpflichtung zur Zweibahnnutzung am Abend ist überflüssig, es überwiegt der Nachteil, dass die Zeiten der Abende mit definitiv nicht benötigten Zweibahnzeiten an anderer Stelle nicht zur Vermeidung von Verspätungen eingesetzt werden können.

Ein abgesenkter Eckwert in der Zeit von 21:00 bis 22:00 Uhr könnte das Risiko von Verspätungen nach 22:00 bzw. 23:00 Uhr reduzieren, allerdings erscheint es sinnvoller, die Zahl der koordinierten Flüge gegen 22:00 Uhr abzusenken, als die Gesamtzahl in dieser Stunde zu begrenzen.

Wenn man Verspätungen reduzieren will, dann muss man verhindern, dass eine flexiblere Bahnnutzung zu mehr geplanten Flügen führt. Und man muss wissen, dass nur ein kleinerer Teil der Verspätungen reduziert werden kann, weil bei noch nicht für den Landeanflug bereite Flugzeuge (weil irgendwo Gewitter ist, die Technik nicht wollte, Passagiere zu spät sind oder oder oder) nutzen auch mehrere Landebahnen nichts.

Die Behörde kann nicht ihre Abwägung aus 2005 ad absurdum führen und alle damals in der Not ergriffenen Restriktionen (Begriff der „Spitzenzeit“ wurde dabei mit 50% der Betriebszeit neu definiert) einfach wieder verwerfen. Daher muss das zielführend geregelt werden, indem z.B. eine Verrechnung von mind. 30-Minuten Zeiteinheiten nur von Mo bis zum folgenden Sonntag möglich ist und die Kontrolle bei den Behörden verbleibt.

Die BÜRGER GEGEN FLUGLÄRM erwarten nicht, dass in diesem Sommer die Zahl der Nachtflüge abnimmt, da die meisten Ursachen eben nicht am Flughafen Düsseldorf selbst liegen, sondern viele Gründe durch die Airlines selbst verursacht werden. Strengere Regeln hätten zur Folge, dass sich alle sehr schnell an diese gewöhnen und sich auch daran halten würden, wie das Beispiel Frankfurt zeigt. Insofern ist die auf der FDG-homepage geäußerte Befürchtung, dass der Flughafen ins Abseits geriete, Unfug:

Die in den Nachtflugregelungen enthaltene Flexibilität mit Toleranzen für verspätete Landungen ist wichtig für den Standort Düsseldorf. Für die Fluggesellschaften, die Passagiere und für einen leistungsfähigen Luftverkehr in NRW ist sie absolut notwendig, da sie allen Beteiligten Verlässlichkeit gibt, auch bei nicht beeinflussbaren externen Faktoren in einem begrenzten Rahmen in Düsseldorf nach 23:00 Uhr landen zu können. Diese Planungssicherheit gilt insbesondere für die Fluggesellschaften, die in Düsseldorf ihren Wartungsschwerpunkt haben. Wir wollen gemeinsam mit allen Beteiligten die Zahl der Verspätungen reduzieren, ohne diese Flexibilität anzutasten und sich damit als Flughafenstandort ins Abseits zu stellen.

(siehe https://www.dus.com/de-de/konzern/unternehmen/infrastruktur/planfeststellungsverfahren unter „Strenge Nachtflugregelungen schützen Anwohner“)

Warum es unmöglich sein soll, wie in Frankfurt (allerdings zu engeren Zeiten) zu verlangen, dass jeder Start nach 22 Uhr und jede Landung nach 23 Uhr eine Ausnahmeerlaubnis der Luftaufsicht einholen muss, das erschließt sich nicht. Statt dessen wird wieder einmal das Schreckgespenst der Pleite hervorgeholt.

Fazit: Sinnvolle Flexibilisierung ja, aber nur mit sofortiger Schließung der scheunentorartigen Hintertüren.

Weitere Details stellen wir gerne zur Verfügung.