Medien- und Politikinfo 03.02.2023
Fluglärminitiativen fordern von Verkehrsminister Krischer Verschärfung der Nachtflugregelung am Flughafen Düsseldorf
Die sieben Fluglärminitiativen in der Region Düsseldorf und die Bundesvereinigung gegen Fluglärm haben sich in einem Offenen Brief an Verkehrsminister Oliver Krischer gewandt und ihn aufgefordert, die geltenden Nachtflugbestimmungen am Flughafen Düsseldorf umgehend zu verschärfen. Die Initiativen führen an, dass die Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner im vergangenen Sommer, insbesondere nach 23 Uhr teilweise höher lag als im Spitzenjahr 2019, obwohl im vergangenen Jahr nur etwa zwei Drittel der Flüge vor Corona abgefertigt wurden. Die Initiativen befürchten, dass die Zahl der Flugbewegungen in diesem Sommer erheblich zunehmen wird und damit auch die Anzahl der Nachtflüge. „Da bereits heute ein wirksamer Schutz der Nachtruhe in den Anrainergemeinden des Flughafens nicht gewährleistet ist, besteht dringend und kurzfristig Handlungsbedarf,“ betonen die Unterzeichner des Briefes.
Zusätzlich weisen sie darauf hin, dass die Belastungen der Anwohner*innen in der ersten Nachtstunde, zwischen 22 Uhr und 23 Uhr teilweise höher sei als über Tag. „Dieser Zustand widerspricht den Erwartungen des OVG Münster,“ heißt es in dem Brief. Die Initiativen zitieren das Urteil des OVG vom 22. März 2017 im Zusammenhang mit der Überprüfung des Lärmschutzkonzepts für den Flughafen Düsseldorf. Das OVG habe die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass beim „Übergang von der letzten Stunde des Tages zur ersten Stunde der Nacht eine spürbare Abnahme des zulässigen Flugbetriebs und der hierdurch ausgelösten Belastungen verbunden ist.“ Die Erfahrungen mit der geltenden Nachtflugregelung würden dieser Anforderung des Gerichts jedoch widersprechen.
Konkret fordern die Initiativen Verkehrsminister Oliver Krischer auf, verspätete Landungen nach 23 Uhr nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Genehmigung durch die Bezirksregierung zuzulassen. Das „Privileg“ von Fluggesellschaften mit Wartungsstützpunkt, die heute bis Mitternacht ohne Sondergenehmigung landen dürfen, müsse abgeschafft werden. Die hohe Zahl der verspäteten Landungen in der Nacht zeige, dass die heutige Zahl von 33 planbaren Slots nach 22 Uhr zu hoch sei. Um eine spürbare Abnahme des Fluglärms in den Nachtstunden zu erreichen, müsse der Minister die Zahl der planbaren Slots in der ersten Nachtstunde deutlich reduzieren. Zudem erwarten die Initiativen, dass gegen Fluggesellschaften die wiederholt nach 23 Uhr landen Bußgelder verhängt und deren auf diese Weise erzielten Gewinne abgeschöpft werden.
Um ihre Forderung an den Minister zu unterstreichen, verweisen die Unterzeichner auf ein Gutachten der Fachkanzlei Baumann (Leipzig) im Auftrag von „Kaarster gegen Fluglärm e.V.“, das dem Minister zugestellt worden ist. Darin wird bestätigt, dass der Minister von Amtswegen die Möglichkeit habe, die geltenden Nachtflugbestimmungen zu ändern, wenn dies zum Schutz der Anwohner*innen notwendig ist.
Da die Entwicklung am Flughafen Düsseldorf seit Jahren zeige, dass die geltenden Regeln keinen wirksamen Schutz der Nachtruhe gewährleisten, wie dies im Einklang mit dem Urteil des OVG Münster geboten ist, sei es dringend notwendig, dass Minister Krischer eine Änderung der Nachtflugbestimmungen vornehme.
Unterzeichnet von
Arbeitskreis Leben in Lohausen
Bündnis gegen Abgase und Fluglärm Korschenbroich & Mönchengladbach e.V.
Bürger gegen Fluglärm e.V. Meerbusch/Essen
Ratinger gegen Fluglärm
Heimat- und Bürgerverein Lohausen-Stockum e.V.
Kaarster gegen Fluglärm e.V.
Netzwerk Mülheimer Bürger gegen Fluglärm e.V.
Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V.
Wortaut des offenen Briefes:
Brief der Initiativen_Nachtflugbestimmungen
Presse:
(leider hinter einer Bezahlschranke)