Neue Klatsche gegen Verkehrsminister Oliver Krischer: NRW-Verkehrsministerium zu 10.000 € Zwangsgeld verurteilt

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das Verkehrsministerium NRW zur Zahlung von 10.000 € Zwangsgeld verurteilt, weil es sich weigert, ein Gerichtsurteil des OVG Münster vom Sommer 2022 umzusetzen. Das Gericht hat sie zur Offenlegung von Akten des Slot Performance Monitoring Committee (SPMC) am Flughafen Düsseldorf verpflichtet.

Die Klage gegen das Ministerium läuft seit 2016, um zu erfahren, was das Komitee gegen die zunehmende Zahl von Verstößen gegen die geltenden Nachtflugbestimmungen unternommen hat. In zwei Instanzen wurde das Ministerium dazu verpflichtet, Akteneinsicht zu gewähren.

Statt Informationen hat der klagende Verein Kaarster gegen Fluglärm bisher lediglich überwiegend geschwärzte Seiten aus dem Ministerium erhalten. „Dies ist eine eklatante Missachtung der Gerichtsentscheidung. Die öffentliche Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Es ist verstörend, dass in einem Rechtsstaat ein Ministerium durch Gerichtsbeschluss gezwungen werden muss, Gerichtsurteile des OVG zu befolgen. Die Vollstreckung des Zwangsgelds ist eine weitere Klatsche gegen Verkehrsminister Oliver Krischer, der offenkundig duldet, dass Gerichtsurteile von seinen Mitarbeitern ignoriert werden. Der Minisster muss die Kumpanei seiner Fachabteilung mit dem Flughafen Düsseldorf, die sich über Recht hinwegsetzt, endlich stoppen“, so der Vorsitzende Werner Kindsmüller.

Weitere Informationen finden Sie hier: Rheinische Post: Gericht verhängt 10.000 Euro Zwangsgeld gegen NRW-Ministerium

Hintergrund: https://bgf-ev.de/2023/01/04/gericht-droht-verkehrsministerium-zwangsgeld-an/

Aktualisierung 27.02.2023:

Das Verkehrsministerium NRW unter Minister Oliver Krischer hat das vom Verwaltungsgericht Düsseldorf verhängte Zwangsgeld in Höhe von 10.000 € akzeptiert. Dies geht aus einem Schreiben des Ministeriums an das Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 24. Februar 2023 hervor. Zugleich hat das Ministerium dem Gericht mitgeteilt, dass es der klagenden Initiative nunmehr weitere Unterlagen zustellen wird. Dabei geht es um Informationen zu den Gründen für verspätete nächtliche Landungen. Diese hatte das Ministerium bisher mit Verweis auf vermeintliche Geschäftsgeheimnisse des Airports verweigert. Die Gerichte hatten die Argumente des Ministeriums zurückgewiesen.

Siehe auch: Rheinische Post: NRW-Verkehrsministerium akzeptiert Zwangsgeld