Gericht droht Verkehrsministerium Zwangsgeld an
mit Aktualisierung: 18.01. , 14. und 27.02.2023:
Seit Jahren verweigert das NRW-Verkehrsministerium die Herausgabe der Arbeit des sogenannten „Slot Performance Monitoring Committee“ (SPMC), das die Einhaltung der Flugpläne am Flughafen Düsseldorf kontrollieren soll. Und das obwohl das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Freigabe der Protokolle angeordnet hat. Jetzt wurde es dem Gericht zu bunt und droht ein Zwangsgeld an.
Das SPMC ist Teil der Betriebsgenehmigung des Flughafens Düsseldorf. Alle Informationen, die der Verwaltung dazu vorliegen unterliegen dem Informationsfreiheitsgesetz.
Mehr Details finden Sie hier:
Rheinische Post: Gericht droht NRW-Minister 10.000 Euro Zwangsgeld an
WAZ: Keine Auskunft zu Fluglärm – NRW-Ministerium droht Zwangsgeld
WDR: Keine Auskünfte zu Fluglärm: NRW-Verkehrsministerium droht Zwangsgeld
Aktualisierung 18.01.2023:
Das Ministerium hat inzwischen reagiert und den Kaarstern gegen Fluglärm einige Akten zur Verfügung gestellt. Dabei sind aber fast alle Akten geschwärzt. Leider setzt auch der neue Verkehrsminister die Praxis der Intransparenz fort. Das Ministerium habe z.B. dem Flughafen Düsseldorf zugestanden, dass die Aufschlüsselung der Verspätungsgründe unter das Geschäftsgeheimnis falle und vor einer Veröffentlichung geschützt werden müsse. Das ist nicht akzeptabel.
Details und weitere Informationen:
Transparenzbündnis „NRW blickt durch“ ernennt Verkehrsministerium NRW zum Heimlichtuer des Monats
Aktualisierung 14.02.2023:
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat jetzt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr zu einem Zwangsgeld in Höhe von 10.000 € verurteilt, weil es der Veröffentlichungspflicht nicht hinreichend nachgekommen ist.
Details und weitere Informationen:
Aktualisierung 27.02.2023:
Das Verkehrsministerium NRW unter Minister Oliver Krischer hat das vom Verwaltungsgericht Düsseldorf verhängte Zwangsgeld in Höhe von 10.000 € akzeptiert. Dies geht aus einem Schreiben des Ministeriums an das Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 24. Februar 2023 hervor. Zugleich hat das Ministerium dem Gericht mitgeteilt, dass es der klagenden Initiative nunmehr weitere Unterlagen zustellen wird. Dabei geht es um Informationen zu den Gründen für verspätete nächtliche Landungen. Diese hatte das Ministerium bisher mit Verweis auf vermeintliche Geschäftsgeheimnisse des Airports verweigert. Die Gerichte hatten die Argumente des Ministeriums zurückgewiesen.