Pressemitteilung 20.05.2021

Klima-Urteil entlarvt Flughafenantrag als völlig unnötig

Die Diskussion um den Sinn und den Unsinn des Fliegens und insbesondere der Kurzstreckenflüge ist nach dem Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes voll entbrannt. Aus Sicht der Bürger gegen Fluglärm völlig zu Recht. Es macht keinen Sinn, sich für teilweise nicht einmal 200 km Luftlinie (z.B. nach Frankfurt) oder selbst für 500 km (nach Berlin) mit Hilfe Unmengen fossilen Kraftstoffen bis zu 10.000 m in die Höhe heben zu lassen, wenn es doch mit der Bahn in einigen Fällen schnellere Verbindungen gibt, einige nahezu gleich schnelle und vor allem viel nachhaltigere Alternativen gibt. Die Bahn fährt bereits zu großen Teilen mit grünem Strom. Eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass im Jahre 2018 von rd. 106.000 Starts am Flughafen Düsseldorf 23.000 Starts (22%) Inlandsflüge waren, rechnet man die ebenso kurzen Flüge nach Amsterdam und Paris hinzu, sind ein Viertel aller Starts eigentlich nicht notwendig und könnten einen schnellen Beitrag zur Reduktion von Klimagasen leisten. Selbst wenn nur die Flüge nach Frankfurt wegfielen und die Anzahl der Flüge nach Hamburg, Berlin und München  um die Hälfte reduziert würden, fielen bereits 10.000 Starts – und ebenso viele Landungen – weg.

Spätestens vor diesem Hintergrund entfällt jegliche Begründung für eine Erweiterung des Flughafens Düsseldorf.

Hierzu die Meinung von Christoph Lange dem Vorsitzender der “Bürger gegen Fluglärm e.V.“ : „Die Kapazität des Flughafens Düsseldorf ist absolut ausreichend, wenn die innerdeutschen Kurzstreckenflüge reduziert werden.“ Er fordert daher im Namen der 6500 Mitglieder der Bürgervereinigung die  Landesregierung auf, dem Antrag des Flughafens zur Kapazitätserhöhung nicht statt zu geben und die neue Situation zu nutzen u,m durch eine Beschränkung der Betriebszeit von 6 bis 22 Uhr die Nachtruhe der Bürger sicher zu stellen.

Eine ausführliche Argumentation finden Sie hier: Warum die Betriebserweiterung völlig unnötig ist