28.04.2021

Tag gegen Lärm – Fluglärmgegner fordern von Umweltministerin Lärmaktionsplan

Es mag zwar im Augenblick wenig Anlass geben, über störenden und gesundheitsschädigenden Fluglärm zu klagen, doch das wird nicht so bleiben, sobald die Pandemie abklingt und Kontaktbeschränkungen aufgehoben werden. Dann dürfte auch der Fluglärm wieder zurückkehren. Aus Anlass des Internationalen „Tages gegen Lärm“ (28. April) erinnern die „Bürger gegen Fluglärm“ und die „Kaarster gegen Fluglärm“ daran, dass es für den Flughafen Düsseldorf immer noch keine Lärmaktionsplanung gibt.

Die Europäische Union hat bereits 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eröffnet und dabei insbesondere die fehlende Lärmaktionsplanung an den deutschen Großflughäfen angemahnt. Während für zahlreiche Flughäfen in Deutschland (Frankfurt, Berlin, Hamburg, Stuttgart, Nürnberg) und auch im europäischen Ausland (z.B. London Heathrow) mittlerweile entsprechende Pläne existieren oder in Aufstellung sind, sind bisher an keinem Standort in NRW entsprechende Aktivitäten zu verzeichnen. „Seit Jahren bemühen sich die Initiativen gegen Fluglärm darum, dass Lärmaktionspläne zur Lärmminderung am Flughafen Düsseldorf aufgestellt werden. Trotz der formalen Zuständigkeit der Kommunen, kann ein solcher Plan sinnvoll nur durch das Land aufgestellt werden,“ stellen die Initiatoren fest. Deshalb haben die Initiativen nun Umweltministerin Ursula Heinen-Esser in Briefen aufgefordert, eine Lärmaktionsplanung in Abstimmung mit den Kommunen zu erarbeiten. „Es kann nicht sein, dass der Gesundheitsschutz der Anwohner durch das Fluglärmgesetz dadurch unterlaufen wird, dass die Kommunen für sich keine Regelungsmöglichkeiten sehen und das Land seit Jahren untätig bleibt.“ Das Schreiben der Bürger gegen Fluglärm finden sie hier: Schreiben an Umweltministerin Heinen-Esser