Politik- und Medien-Info 24.10.2020

Trotz geringem Verkehr Übertretung des Nachtstartverbotes am Flughafen Düsseldorf

Am 12. Oktober startete eine Chartermaschine der Ryanair vor 6:00 Uhr am Flughafen Düsseldorf. Dies ist nach der Betriebsgenehmigung, den Nachtflugbestimmungen und aufgrund des sog. Angerlandvergleiches nicht erlaubt. Es wurde auch keine Ausnahmegenehmigung erteilt.

Eigentlich ist es ja recht ruhig rund um den Flughafen Düsseldorf. Corona hemmt den Reiseverkehr und damit auch den Flugverkehr erheblich. Es starten und landen momentan lediglich gut ein Viertel der eigentlich um diese Jahreszeit üblichen Flugzeuge. Es müssten also genügend Flugzeuge und auch Personal zur Verfügung stehen, eine entsprechend großzügige Planungen der Flüge vorzunehmen. Es sollte daher leicht fallen, dass sich Flughafen, Flugsicherung und Fluggesellschaften an bestehende Regeln halten. Das fordern die Bürger gegen Fluglärm auch nach wie vor ein.

Ein klarer Verstoß gegen diese Regeln geschah am 12. Oktober, morgens um 5:59 Uhr. Eine Ryanair-Maschine hob 46 Sekunden zu früh in Richtung Mallorca ab (siehe Bild). Der Fluglärmbeauftragte bei der Bezirksregierung Düsseldorf bestätigte jetzt, dass es keine Sondergenehmigung gab und ein Ermittlungsverfahren bei der Deutschen Flugsicherung läuft. Aber „es befindet sich noch in Klärung, welche Stelle das Verfahren weiter verfolgen wird.“

Georg Regniet, der für die Bürger gegen Fluglärm die Flugbewegungen am Flughafen sehr genau beobachtet, wundert sich: „Wie kann so etwas passieren? Es geht uns nicht um die 46 Sekunden, sondern darum, wie ernst alle Beteiligten die Regeln nehmen. Als der Pilot den Gashebel nach vorne drückte, muss ihm klar gewesen sein, dass er zu früh abheben wird – oder werden sie nicht auf die Nachtflugregeln hingewiesen? Warum gab die Flugsicherung eine Starterlaubnis? Die Fluglotsen müssen den Flughafen Düsseldorf nun wirklich sehr gut kennen, und damit auch die hier geltenden Beschränkungen.“

Die Bürger gegen Fluglärm bemängeln seit langem die fehlende Kontrolle des Flughafens. Christoph Lange, 1. Vorsitzender der Bürger gegen Fluglärm: „Wenn wir nicht kontrollieren, würde der Flughafen machen, was er wolle. Von Seiten des Verkehrsministeriums als Genehmigungsbehörde geschieht dort praktisch nichts – im Gegenteil, eine transparente Prüfung wird oft genug verhindert.“

Weiter erzählt er „Wenn wir uns dort beschweren, bekommen wir oft genug eine nur als Unverschämtheit zu bezeichnende Antwort. Erheben wir dann Dienstaufsichtsbeschwerde, wird diese einfach abgewimmelt, so als ob die Mitarbeiter immer alles richtig machen würden. Dann aber müssten sie die unzähligen Verstöße der letzten Jahre selbst bemerkt haben, was so gut wie nie der Fall war und ist. Man fühlt sich als lästiger Kontroletti, dabei sollen die Behörden doch nur einfach ihre Arbeit ordentlich machen. Wie sagte Minister a.D: Oliver Wittke: ‚Düsseldorf ist der bestkontrollierteste Flughafen Deutschlands‘. Was antworteten 700 Teilnehmer der Diskussion: ‚Richtig, aber nicht von Ihren Leuten.‘ “

Nachtrag 27.10.2020:

Die Bezirksregierung hat zurückgemeldet, dass „der Verdacht eines Starts ohne Flugverkehrskontrollfreigabe (besteht). Daher wird das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) in eigener Zuständigkeit diesen Fall weiter verfolgen.“