Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hat in einem „unfreiwilligen Feldversuch“ festgestellt, dass die Belastung durch Ultrafeine Partikel (UFP, auch Ultrafeinstaub genannt) nach dem starken Rückgang der Flugbewegungen am Flughafen Frankfurt je nach Windrichtung vom Flughafen zum Teil erheblich zurück gegangen ist. Das dürfte auch für Düsseldorf gelten.

Am 12. Oktober startete eine Chartermaschine der Ryanair vor 6:00 Uhr am Flughafen Düsseldorf. Dies ist nach der Betriebsgenehmigung, den Nachtflugbestimmungen und aufgrund des sog. Angerlandvergleiches nicht erlaubt. Es wurde auch keine Ausnahmegenehmigung erteilt. Eigentlich ist es ja recht ruhig rund um den Flughafen Düsseldorf.