Den dritten Abend in Folge die gleiche Situation: Diesmal startete LX 1027 (Swiss) um 22:06 Uhr nach Zürich und benötigte nach der aktuellen Praxis der Nachtflugbestimmungen keine Ausnahmegenehmigung, weil die Maschine angeblich um 21:48 Uhr „off block“ war (von der Parkposition abgerollt). Den ständigen Missbrauch der Nachtflugbestimmungen sollten wir nicht hinnehmen. Daher sind Beschwerden trotzdem sinnvoll.
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