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    Medien- und Politikinfo 13.09.2021

    BgF als Umweltvereinigung im Sinne des Umweltrechtsbehelfsgesetzes anerkannt

    Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW hat den Verein Bürger gegen Fluglärm e.V. als  „Umweltvereinigung zur Beteiligung an behördlichen Entscheidungsverfahren und zur Einlegung von Rechtsbehelfen gem. § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)“ anerkannt.  Damit werden die Rechte des Vereins gegenüber Behörden- und Gerichtsentscheidungen erheblich gestärkt.

    Bisher konnte der Verein weder bei Einwendungen gegenüber Behörden noch bei Klagen vor Gericht selbst auftreten, weil dazu eine eigene  „Betroffenheit“ erforderlich ist. Ein Verein hat aber keine Ohren und kann sich z.B. durch Fluglärm nicht gestört fühlen, sondern nur seine Mitglieder. Also mussten immer Privatpersonen als Einwender oder Kläger auftreten Das ändert sich nun. Das UmwRG gewährt anerkannten Umweltvereinigungen ausdrücklich die Möglichkeit im Rahmen des Umweltrechtes und der satzungsgemäßen Ziele des Vereins bei Planungsverfahren und Gerichtsentscheidungen, sog. Rechtsbehelfe einzulegen. Rechtsbehelfe sind z.B. Einsprüche gegen behördliche oder gerichtliche Entscheidungen.

    Damit kann z.B. das Verkehrsministerium NRW nicht mehr so einfach einen Antrag auf Akteneinsicht ablehnen mit der Begründung, der Vorsitzende wäre persönlich ja gar nicht betroffen. Ab jetzt muss nicht mehr der Vorsitzende persönlich Akteneinsicht beantragen, sondern der Verein kann es tun. Auch bei Klagen hat der Verein mehr Rechte.

    Wichtig bei der Anerkennung als Umweltvereinigung im Sinne des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz war, dass sich der Verein „nicht nur vorübergehend“ z.B. in einem konkreten Projekt für die Umwelteinwirkungen rund um den Flughafen Düsseldorf einsetzt, sondern eine breit gefächerte Zielsetzung hat. Das fing mit dem Fluglärm an, erweiterte sich aber schnell auf Schadstoffemissionen, insbesondere wurde das Thema Ultrafeinstaub in Düsseldorf in die Diskussion gebracht, inzwischen geht es aber auch um Klimaauswirkungen, die Grundwasserqualität und zuletzt um Hochwasserschutz.

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