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    Medien- und Politikinfo 29.09.2021

    Verkehrsministerium NRW verweigert Öffentlichkeitsbeteiligung

    Wie die Rheinische Post berichtete, legte der Flughafen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Kapazitätserweiterung in diesem Jahr neue, aktualisierte Gutachten vor. Darüber wurden weder die Fluglärmkommission noch die Bürger in Kenntnis gesetzt. Ein Mitglied der Bürger gegen Fluglärm hat daraufhin Akteneinsicht beantragt und teilweise auch erhalten, musste aber feststellen, dass die Unterlagen so umfangreich sind, dass er alleine die Ergebnisse gar nicht bewerten kann. Deshalb beantragte er eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung. Das lehnt das Verkehrsministerium ab mit der Begründung, dass keine „Belange Dritter erstmals oder stärker als bisher berührt werden“. Es ging in den Gutachten u.a. um die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der aktuellen Klimadiskussion auf den zukünftigen Bedarf. Wenn der Bedarf durch die aktuellen Entwicklungen aber noch stärker anzuzweifeln ist, sind die Belange der Anwohner aus Sicht der Bürger gegen Fluglärm sehr wohl betroffen.

    Der Antrag des Flughafens läuft inzwischen seit über 6 Jahren. In der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahre 2017 wurden durch über 40.000 Einwendungen so eklatante Mengel des Antrages offen gelegt, dass der Flughafen neue Gutachten erstellen lassen musste. Diese konnten im vergangenen Jahr in einer zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden, haben aber die Mängel, z.B. ein fehlendes Gutachten zur Klimaverträglichkeit und eine belastbare Verkehrsprognose, nicht behoben. Es gingen erneut knapp 10.000 Einwendungen im Verkehrsministerium ein. Christoph Lange, 1. Vorsitzender der Bürger gegen Fluglärm dazu: „Dies müsste eigentlich dazu führen, dass der Antrag endlich vollständig abgelehnt wird. Das traut sich das Verkehrsmiinisteirum aber offensichtlich nicht. Statt dessen werden den Beteiligten die Mitwirkungsrechte genommen. Über Politikverdrossenheit braucht sich da niemand zu wundern.“

    Die Bürger gegen Fluglärm legen Wert auf die Feststellung, dass das Verfahrens – es wurd im Vorfeld der Bundestagswahl ja viel über notwendige Verfahrensverkürzungen diskutiert – nicht durch die Öffentlichkeitsbeteiligung  verzögert wurde, sondern weil der Antrag völlig unzureichend begründet wurde und immer wieder nachgebessert werden musste. Der Widerstand gegen eine Genehmigung – insgesamt rd. 50.000 Einwendungen sprechen Bände – ist also vom Flughafen selbst zu verantworten. Dieser durfte sich Jahre zeit lassen, die Unterlagen zu korrigieren und zu ergänzen. Die Betroffenen erhalten noch nicht einmal Einsicht in die neuen Unterlagen. Ist dies das Verständnis des NRW-Ministerpräsidenten in spe, Hendrik Wüst (CDU), wie man mit den mehr als eine Million betroffenen Einwohnern in 10 Städten, die sich in einem Städtebündniss zusammengeschlossen haben, umgeht?

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