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    05.12.2019, EK 58 nach Dubai um 22:09 Uhr gestartet

    Nachtflug-Beschwerde West

    Laut Homepage des Flughafens Düsseldorf war die Maschine um 21:31 Uhr „off-block“, d.h. von der Parkposition abgerollt. Nach aktueller Praxis benötigte sie damit keine besondere Ausnahmegenehmigung zum Start – egal wann der Start tatsächlich erfolgt ist. Es mag sein, dass die Maschine enteist werden musste. Es kann aber nicht sein, dass dies auf Kosten der Anwohner erfolgt. Schließlich sind Starts nach 22 Uhr am Flughafen Düsseldorf verboten.

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    • Sehr geehrte Damen und Herren,

      am 05.12.2019 startete um 22:09 Uhr am Flughafen Düsseldorf ein Flugzeug (EK 58 nach Dubai, geplant um 20:45 Uhr). Dabei stand laut Homepage des Flughafens die Maschine seit 21:31 Uhr auf dem Rollfeld, was trotz geltendem Nachtstartverbot (die Nacht beginnt um 22 Uhr!) nach aktueller Praxis dazu führt, dass sie nicht einmal eine Ausnahmegenehmigung benötigt.

      Ich lege hiermit entschieden Protest gegen diese Praxis und die damit verbundene massive Störung der gesetzlich geschützten Nachtruhe zehntausender Anwohner ein. Ich möchte Sie daher dringend bitten,
      - mir mitzuteilen, ob dieser Flug durch eine Ausnahmegenehmigung durch Sie erlaubt war,
      - mich ggf. über die konkreten Gründe der Erlaubniserteilung (d.h. Entstehung der Verspätung, nicht die Paragraphen-Nr.) zu unterrichten,
      - warum die Maschine so lange auf dem Rollfeld gestanden hat,
      - und wie Sie in Zukunft solche Starts unterbinden werden.

      Bitte machen Sie sich klar, dass durch jeden Nachtflug eine Vielzahl von Menschen aus dem Schlaf gerissen wird und damit langfristige gesundheitliche Schäden erleiden. Die Studien sprechen hier ein eindeutige Sprache: Die Folgen sind gravierend.

      Bitte nehmen Sie meine Beschwerde in die offizielle Statistik auf.

      Mit freundlichen Grüßen

    6. Dezember 2019
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