Medien- und Politikinfo 05.10.2026
Flughafenerweiterung: Einwendungsfrist endet am 15. Oktober
Bürger gegen Fluglärm e. V. fordert sorgfältige Prüfung der stündlichen Belastung und Risiken
MEERBUSCH, 05.10.2026 – Die Zeit für Anwohnerinnen und Anwohner läuft ab: Nur noch bis einschließlich Donnerstag, den 15. Oktober 2026, können Betroffene Einwendungen gegen die beantragte Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf einreichen. Der Verein Bürger gegen Fluglärm e. V. (BgF) fordert, bei der Entscheidung besonders die zeitliche Konzentration des Flugverkehrs am frühen Morgen, am Abend und in der Nacht sowie deren Folgen für die Anwohner zu berücksichtigen. Der unveränderte Gesamtdeckel allein beantwortet nach Auffassung des Vereins nicht die Frage, wie stark einzelne Stunden künftig belastet werden.
„Für die Menschen unter den Flugrouten zählt auch, wann die Flugzeuge kommen. Ein unveränderter Gesamtdeckel beantwortet nicht, wie stark der frühe Morgen, der Abend und die Nacht belastet werden. Deshalb müssen die Folgen höherer stündlicher Kapazitäten nachvollziehbar geprüft werden“, sagt Christoph Lange, Vorsitzender von Bürger gegen Fluglärm e. V.
Mehr Flüge in einzelnen Stunden
Der Flughafen beantragt, tagsüber in den zulässigen Zweibahnstunden bis zu 60 statt bisher 47 Starts und Landungen pro Stunde koordinieren zu können. Außerdem sollen beide Bahnen flexibler genutzt und acht zusätzliche Flugzeug-Abstellpositionen geschaffen werden. Die Obergrenze von 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten soll bestehen bleiben. Sie begrenzt die Gesamtmenge in diesem Zeitraum, nicht die Verteilung der Flüge auf einzelne Stunden.
Der Flughafen begründet die Änderungen mit einer effizienteren Nutzung der Infrastruktur und dem Ziel, Verspätungen entgegenzuwirken. BgF verlangt eine nachvollziehbare Prüfung, wie sich die höhere stündliche Verkehrsdichte auf Lärmbelastung, Betriebsabläufe und verspätete Flüge in die Nacht auswirken würde.
Morgen und Abend im Mittelpunkt
Eine in der BgF-Präsentation vom 22. September veröffentlichte Auswertung der Sommerferien 2026 zeigt im stündlichen Durchschnitt ungenutzte Kapazitäten sowie ausgeprägte Startaktivität am frühen Morgen und Landungen am späten Abend. Der Verein hält deshalb eine genaue Betrachtung dieser Zeiten für erforderlich. Die Durchschnittswerte belegen jedoch nicht, dass es keine ausgelasteten Einzelstunden gibt.
Auch bei unveränderten Nachtflugregeln bleibt die künftige Nachtbelastung ein Thema. BgF verweist auf die Luftverkehrsprognose DUS 2040: Für die Monate Mai bis Oktober werden 8.104 Flugbewegungen zwischen 22 und 6 Uhr angesetzt, gegenüber 6.175 im Basisjahr 2023. Der Vergleich ist auf 180 Tage normiert und entspricht rund 31 Prozent mehr. Die Zahl für 2040 gilt sowohl für das Szenario ohne als auch für das Szenario mit den beantragten Änderungen. Der Zuwachs kann daher nicht allein der Kapazitätserweiterung zugeschrieben werden.
Keine aktuelle Risikoanalyse für die höhere Verkehrsdichte
Bürger gegen Fluglärm e. V. kritisiert, dass für die beantragte Erhöhung auf bis zu 60 Starts und Landungen pro Stunde keine aktuelle Risikoanalyse zur Flugsicherheit vorliegt. Im Genehmigungsverfahren von 2005 wurde dagegen eine Untersuchung berücksichtigt, die sowohl Risiken für Menschen im Luftverkehr als auch für Menschen im Flughafenumfeld betrachtete. Der Verein fordert eine entsprechende aktuelle Bewertung der beantragten höheren Verkehrsdichte.
Einwendungen nach Ende der Offenlage weiterhin möglich
Die Auslegungsfrist endete am 1. Oktober. Die Einwendungsfrist läuft bis einschließlich 15. Oktober 2026. Entscheidend ist der Eingang bei der Bezirksregierung Düsseldorf oder einer der in der Bekanntmachung genannten Kommunen, nicht der Poststempel. Zulässige Einwendungen aus den Anhörungsverfahren 2016 und 2020 bleiben gültig. Die erneute Beteiligung betrifft die aktualisierten Unterlagen und deren neue oder stärkere Auswirkungen auf persönliche Belange.
BgF bietet unter bgf-ev.de/themen/einwendungen-zu-ergaenzenden-unterlagen/ Informationen und eine Hilfe zum Erstellen eines persönlichen Schreibens. Das dort erzeugte PDF muss anschließend ausgedruckt, unterschrieben und fristgerecht eingereicht werden. Das Ausfüllen des BgF-Formulars ist noch keine Einreichung bei der Behörde.
Der Verein erkennt die Bedeutung des Flughafens für Wirtschaft, Arbeitsplätze und die Region an. Sein Leitgedanke lautet: „Pro Flughafen. Mit Verantwortung.“ BgF setzt sich für eine sorgfältige Prüfung der beantragten Änderungen und den Schutz der Anwohner ein.
Pressekontakt
Christoph Lange, Vorsitzender
Bürger gegen Fluglärm e. V.
E-Mail: info@bgf-ev.de
Postfach 2327, 40646 Meerbusch
Website: https://bgf-ev.de/
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Quellen und Hintergrund
Fundstellen, Originalunterlagen und weiterführende Links zur Presseinformation vom 5. Oktober 2026.
Foto der Infoveranstaltung
Informationsveranstaltung von Bürger gegen Fluglärm e. V. am 22. September 2026 in Essen-Kettwig.
Foto: privat