Medien- und Politikinfo 24.02.2026

Verschärfung der Nachtflugbestimmungen am Flughafen Düsseldorf ist notwendig

Trotz aktuell relativ geringer Verkehrsmengen am Flughafen Düsseldorf kommt es nahezu täglich zu verspäteten Starts oder Landungen in der Nacht. Das belastet die Anwohner über Gebühr. Eigentlich sind Starts nach 22 Uhr verboten, und es dürfen keine Landungen nach 23 Uhr geplant werden. Mit wachsweichen Sonderregelungen werden diese Verbote aber systematisch umgangen.

Wenn das Flugzeug nach 21:50 Uhr von seiner Parkposition abgerollt ist, darf es starten, wann es will und braucht niemanden mehr zu fragen. Wenn – wie gerade in diesem Winter oft passiert – die Maschine noch enteist werden muss, kann es leicht 22:30 Uhr oder 23:00 Uhr werden. Ebenso dürfen Flüge, bei denen die Landung laut Flugplan vor 23 Uhr stattfinden sollte, bis 23:30 Uhr und bei den wichtigsten Fluggesellschaften bis 24:00 Uhr landen, ohne jemanden fragen zu müssen. Erst danach brauchen die Fluggesellschaften eine Ausnahmegenehmigung der Luftaufsicht. Für die Anwohnern ist es aber unwichtig, aus welchem Grund ein Start oder eine Landung noch stattfindet. Sie werden ständig in ihrer berechtigten Nachtruhe gestört.

Hinzu kommt, dass die aktuelle Betriebsgenehmigung dazu führt, dass die 1. Nachtstunde zwischen 22 und 23 Uhr für die Anwohner unter dem Landeanflug die lauteste Stunde des gesamten Tages ist, weil die Gesamtzahl der 33 „planbaren“ Flugbewegungen – also Starts und Landungen – in dieser Stunde zwar etwas geringer ist als in den Tagesstunden (max. 47 planbare Flugbewegungen). Aber es handelt sich ausschließlich um Landungen. Jeder Anwohner kann ein Lied davon singen, dass es um 22 Uhr erst richtig los geht. Christoph Lange, 1. Vorsitzender der Bürger gegen Fluglärm: „Es ist ein Skandal, dass dies niemanden interessiert, geschweige denn, dass die Verantwortlichen das abstellen“. Verantwortlich ist das grün geführte NRW-Umwelt- und Verkehrsministerium.

Es wird zwar von den Verantwortlichen in der Politik immer betont, dass ein Interessenausgleich geschaffen werden muss, und Entscheidungen gerecht abgewogen werden müssen, nicht nur im Luftverkehr. In der Praxis – siehe oben – gewinnen aber immer die wirtschaftlichen Interessen von Privatunternehmen. Selbst bei der EU, die Verbraucher- und Umweltschutz so hoch hängt, wird durch den sog. „balanced approach“, den „ausgewogenen Ansatz“ ein wirksamer Lärmschutz eher verhindert als gefördert. Eine aktuelle Stellungnahme der Bundesvereinigung gegen Fluglärm erklärt das ausführlich (https://www.fluglaerm.de/bundesvereinigung-draengt-kommission-zu-besserem-schutz-vor-fluglaerm/).