Umfrage
Wir suchen Antragsteller und Kläger für einen Antrag zur Verschärfung der Nachtflugregelung
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
Seit Jahren kämpfen wir, die Bürger gegen Fluglärm e.V. gegen zunehmende Nachtflüge am Flughafen Düsseldorf. Die Situation ist weiterhin unzumutbar, aber das zuständige Verkehrsministerium weigert sich bisher, dagegen anzugehen.
Nach Artikel 2 des Grundgesetzes („körperliche Unversehrtheit“), §29b des Luftverkehrsgesetzes („auf die Nachtruhe ist besondere Rücksicht zu nehmen“) und höchstrichterlicher Rechtsprechung („der Fluglärm muss zum Abend und v.a. zur Nacht hin Abschwellen“) muss die erste Nachtstunde 22-23 Uhr LEISER sein als die Tagstunden.
Das Gegenteil ist für die Anwohner unter der Haupt-Anflugschneise, also entweder Essen-Kettwig, Ratingen-Hösel und Ratingen-Tiefenbroich oder – wenn der Wind anders herum weht – in Kaarst, Meerbusch-Büderich und Lohausen, der Fall. Die erste Nachtstunde ist dort unter der Anfluglinie der Hauptbahn mit weitem Abstand die lauteste des gesamten Tages.
Dies ist u.a. genehmigungsbedingt (weil nach 22 Uhr nur noch gelandet werden und nur die Hauptbahn benutzt werden darf), aber auch den gerade in den Schulferien sehr knappen Planungen der Airlines geschuldet.
Gegen diese unzumutbaren Nachtflüge wollen wir verstärkt vorgehen, zunächst mit einem Antrag beim zuständigen Ministerium für Umwelt und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verschärfung der Nachtflugbestimmungen, d.h.
- Abschaffung der sog. Homebase-Carrier, die es bestimmten Fluggesellschaften erlauben, bis 24 Uhr landen zu dürfen, ohne irgendjemanden fragen zu müssen
- Abschaffung der Verspätungs-Toleranzen, die es allen Fluggesellschaften erlauben, bis 23:30 Uhr ungefragt landen zu dürfen
- Reduzierung der planbaren Landungen in der Stunde 22 bis 23 Uhr von 33 Landungen auf 25.
Wenn das abgelehnt wird (was zu vermuten ist), wollen wir mit einer Klage gegen den Ablehnungsbescheid vor dem Oberverwaltungsgericht vorgehen. Argumente (siehe 2. Absatz) haben wir genug.
Dazu suchen wir Betroffene, die bereit sind, sich als Antragsteller und ggf. später als Kläger zur Verfügung zu stellen. Es entstehen für Sie keinerlei Kosten oder andere Verpflichtungen, die übernimmt vollständig der Verein Bürger gegen Fluglärm e.V.. Wir benötigen lediglich eine kurze Schilderung Ihrer Betroffenheit sowie das Einverständnis, für Sie tätig werden zu dürfen.
Falls Sie Interesse haben, uns in dieser Form zu unterstützen, möglichst als Eigentümer der selbst bewohnten Immobilie, vielleicht (aber nicht zwingend) auch mit im Haushalt lebenden Kindern, die abends Schwierigkeiten beim Einschlafen haben, würden wir uns über eine Rückmeldung freuen. Auch wenn Sie geeignete Nachbarn kennen, die Interesse haben, auch wenn Sie nicht Mitglied im Verein sind, geben Sie die Anfrage gerne weiter.
Sie können das hier verlinkte PDF-Formular ausfüllen. Das geht direkt online (Häkchen setzen oder Text editieren), speichern und zurückschicken. Es geht natürlich auch, das Formular auszudrucken und klassisch mit der Post zurückzusenden oder per eMail zu beantworten. Selbstverständlich können Sie die Fragen auch formlos beantworten und per eMail an uns zurücksenden.
Hier können Sie das PDF-Formular herunterladen: https://bgf-ev.de/download/fragebogen-zur-fluglaermbelastung-in-der-1-nachtstunde