Bürger gegen Fluglärm geben sich kämpferisch

Die harmonische Jahreshauptversammlung der Bürger gegen Fluglärm (BgF) am 15. Mai in Meerbusch-Büderich brachte keine Veränderungen im geschäftsführenden Vorstand, der einstimmig entlastet wurde. Neben den Formalia berieten die Anwesenden die weitere Strategie bezüglich des seit 2015 diskutierten Planfeststellungsantrags des Flughafens Düsseldorf.

Hierzu der 1. Vorsitzende der BgF, Christoph Lange: „Der Flughafen spielt auf Zeit, braucht derzeit auch überhaupt nichts von den beantragten Punkten. Dem Antrag fehlt unverändert jede Begründung, und bei einer aktuellen Nutzung von gerade einmal 70% des bereits 2005 Genehmigten besteht auch überhaupt kein Bedarf. Dennoch ist die Nachtflugbelastung fast genauso hoch wie vor Corona, in einzelnen Zeitabschnitten gar höher. Daher müssen die Nachtflugbestimmungen dringend verschärft werden. Über Ostern lief es ganz gut, aber es steht zu befürchten, dass der Frühsommer und v.a. die Sommerferien wieder schlimmere Zahlen liefern werden. Schon heute ahnen wir, dass es wieder einmal das böse Wetter, die fehlenden Lotsen und ähnliche Ausflüchte sein werden. Wir lassen die Verschleppungstaktik nicht zu.“

Warum sich allerdings Verkehrs- und Umweltminister Oliver Krischer (B90/Grüne) immer wieder von seiner flughafenfreundlichen Fachabteilung weismachen lässt, dass eine Verschärfung der Nachtflugregeln nicht möglich sei, das verstehe wer will. In Frankfurt wurden 6 Stunden des zuvor nachtoffenen Flughafens gesperrt, von 23 bis 5 Uhr muss die dortige Luftaufsicht für jeden Start und jede Landung gefragt werden. In Düsseldorf herrscht seit jeher „Wildwest“, die Airlines und auch der Flughafen (s.o.) machen was sie wollen. So gibt es Umläufe von Flugzeugen, die so eng geplant sind, dass sie gar nicht pünktlich sein können. Die Bürger gegen Fluglärm fragen immer wieder und immer lauter: Warum bitte soll nicht jeder, der nach 22 Uhr starten oder nach 23 Uhr landen will die Luftaufsicht fragen müssen? Diese sitzt ohnehin 24 Stunden am Tag in Bereitschaft, und für die Airlines ist es ein Antrag, der auszufüllen ist. Und wenn die Verspätung begründet ist, dann wird niemand etwas dagegen sagen, wenn einer verspätet startet oder landet, aber eben „begründet“ und nicht einfach so, ohne überhaupt jemanden informieren geschweige denn fragen zu müssen.

Auf die oben gestellte Frage gab und gibt es seit 20 Jahren keine plausible Antwort.