Medien- und Politik-Info 01.01.2024

Nachtverspätungen am Flughafen Düsseldorf in 2023 schlimmer als vor Corona

Die Bürger gegen Fluglärm verfolgen die Flugbewegungen am Flughafen Düsseldorf sehr detailliert und decken so immer wieder Widersprüche bei den „Erfolgsmeldungen“ des Flughafens auf. So auch mit den Zahlen von 2023: Insbesondere die Nachtverspätungen nach 23:30 Uhr haben gegenüber dem letzten Jahr vor Corona deutlich zugenommen, obwohl die Gesamtanzahlen noch weit unter dem Niveau vor 2019 lagen.

Ein Vergleich mit dem Horrorjahr 2022, in dem durch Personalmangel und völlige Überforderung der Fluggesellschaften die Verspätungen exorbitant hoch waren, will sicher niemand ziehen. „Erfolgsmeldungen“ gegenüber dem Vorjahr zu feiern, ist ebenso wenig zielführend, wie man ja selbst auch die Vergleiche mit den Corona-Jahren 2020 und 2021 als sinnlos dargestellt hat. Der einzig sinnvolle Vergleich ist der mit dem Vor-Corona-Jahr 2019. Und der zeigt: Trotz eines Rückgangs der Gesamt-Flugbewegungen im Jahr 2023 gegenüber 2019 von -35%, sind die Landungen nach 23 Uhr lediglich um -11% zurück gegangen und nach 23:30 Uhr sogar um +10% gestiegen. Die Bilanz des Jahres 2023 sieht also mitnichten so positiv aus, wie es der Flughafen darstellt.

In einzelnen Monaten haben sich die Nachtflüge nach 23:30 Uhr sogar verdoppelt: So waren es 2019 im Juli und August 36 bzw. 33 Landungen, in 2023 jedoch 76 (+111%) bzw. 65 (+97%). Details hier: Vergleich der Nachtlandungen 2023 mit 2019.

Immer wieder behauptet die verzweifelt um Argumente kämpfende Gegenseite auch, dass die Zahlen der Bürger gegen Fluglärm nicht stimmen würden. Wir – die Bürger gegen Fluglärm – können nur die Starts und Landungen erfassen, die der Flughafen auf seiner Internet-Seite veröffentlicht (https://www.dus.com/de-de/fliegen), die ziemlich genau mit den Linien- und Charterflügen übereinstimmen. Privat-, Überführungs- und medizinische Flüge werden nicht erfasst. Daher sind unsere Zahlen immer etwas niedriger als die offiziellen Statistiken. Die Tendenzen stimmen aber exakt überein. Eine detaillierte Beschreibung der Erfassungsmethodik und Vergleiche mit den Zahlen des Verkehrsministeriums und der Arbeitsgemeinschaft deutscher Verkehrsflughäfen als Beleg für die gute Übereinstimmung finden Sie hier: Datengrundlagen der BgF-Auswertungen. Die Behauptung des Flughafens, die BgF-Zahlen stimmen nicht, ist klar widerlegt. Der in der Behördenstatistik angestellte Vergleich mit dem Vorjahr 2022 ist ebenso wenig zielführend wie man ja selbst auch die Vergleiche mit den Corona-Jahren 2020 und 2021 als sinnlos dargestellt hat. Der einzig sinnvolle Vergleich ist der mit dem Vor-Corona-Jahr 2019. Und der zeigt – siehe oben – eine verheerende Bilanz.

Auch die vom Flughafen angegebenen „Verspätungsquoten“ von 1-2 % sind wahrheitsverzerrend, weil sie die Zahl der verspäteten Landungen nach 23 Uhr an allen Flügen, also Starts und Landungen und des gesamten Tages messen. Die Wahrheit: rd. 30% aller für 22-23 Uhr geplanten Landungen (im Schnitt ca. 25, was zeigt, dass eine Reduzierung der erlaubt planbaren Landungen von jetzt 33 auf vorherige 25 möglich und sinnvoll ist) sind verspätet, und davon immer mehr nach 23:30 Uhr. Eine absolut inakzeptable Entwicklung.

Landungen nach 23 Uhr und erst recht nach 23:30 Uhr sollten eigentlich die Ausnahme sein. Reguläre Flüge dürfen nach 23 Uhr nicht mehr geplant werden, aber sie dürfen noch „ausnahmsweise verspätet“ landen. Dabei brauchen sie bis 23:30 Uhr bzw. einige Airlines bis 24 Uhr niemanden zu fragen oder erklären, warum sie verspätet sind. Daher wird diese Regelung reichlich ausgenutzt. Die Fluggesellschaften planen ihre Flüge so eng, dass bei der kleinsten Verzögerung der gesamte Flugplan durcheinandergerät. Ein Aufholen von Verzögerungen, selbst wenn sie direkt morgens entstanden sind, ist in der Regel kaum möglich. Muss ja auch nicht, die Flüge dürfen ja bis 24 Uhr landen, ohne Begründung und in beliebiger Zahl. Verkehrsminister Oliver Krischer muss handeln, Die Zahl der geplanten Landungen muss reduziert werden, und die Ausnahmetatbestände, die längst zur Regel wurden, müssen ersatzlos gestrichen werden.