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    05.05.2021

    Urteil aus Karlsruhe muss Konsequenzen für die Flughafenerweiterung haben

    Das Bundesverfassungsgericht hat nach Auffassung vieler Klimaschützer ein sensationelles Urteil gefällt: Der Klimaschutz der Bundesregierung ist unzureichend. Auch die Bürger gegen Fluglärm freuen sich sehr über das Urteil, denn es muss auch Konsequenzen für den Luftverkehr haben. Damit, so sagt Christoph Lange, 1. Vorsitzender der Bürgerinitiative, ist der Erweiterungsantrag des Flughafens Düsseldorf nicht nur unnötig – das war er vorher auch schon – sondern absolut kontraproduktiv. Eine Genehmigung würde dem Urteil aus Karlsruhe vehement widersprechen. „NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst muss endlich den Antrag vollständig ablehnen“, so Lange. Er geht sogar noch weiter: „Der Luftverkehr muss deutlich reduziert werden, anders ist ein zwingend notwendiger Beitrag nicht zu erzielen. Zu dieser Gelegenheit müssen auch die Nachtflugregelungen am Flughafen Düsseldorf deutlich verschärft werden. Ein Flugbetrieb von 6 bis 22 Uhr, am Wochenende von 7 bis 22 Uhr ist vollkommen ausreichend. Damit wäre dem Klimaschutz und dem Ruhebedürfnis der Anwohner ein gutes Stück weit geholfen.“

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil am 29.04.2021 festgestellt, „dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes … mit Grundrechten unvereinbar sind“, weil die enthaltenen Maßnahmen nicht ausreichend sind und „zu hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030“ verschiebt. und weiter „Zu dem danach gebotenen rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität reichen die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht aus.“ Im Klartext: Die Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgase müssen deutlich verstärkt werden.

    Das gilt für alle Bereiche, also auch für den Luftverkehr. Es gibt bislang aber keine marktreifen Verfahren im Luftverkehr, die CO2-Emissionen und andere klimaschädliche Auswirkungen erheblich zu reduzieren. Sowohl batterie-elektrische als auch Wasserstoff-betriebene Flugzeuge sind maximal in einem Konzept-Stadium, so dass es noch Jahre – wenn nicht Jahrzehnte – dauern wird, bis der kommerzielle Luftverkehr umgestellt werden kann. Auch CO2-neutral hergestelltes synthetisches Kerosin kann noch lange nicht in der erforderlichen Menge industriell erzeugt werden. Selbst der Einsatz energiesparender Flugzeuge würde sich aufgrund der langen Lebenszeit eines Flugzeuges von bis zu ca. 30 Jahren erst weit nach 2030 nennenswert bemerkbar machen und ergibt auch nicht das notwendige Potential der notwendigen Reduktion. Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, dass auch synthetische Kraftstoffe unabhängig vom CO2, z.B. durch Wolkenbildung, weitere Klimawirkungen haben. Ebenso reichen Ausgleichsmaßnahmen, wie z.B. Pflanzen von Bäumen, zur Erreichung von Klimaneutralität bei weitem nicht aus.

    Daher gibt es keine andere realistische Möglichkeit als den Luftverkehr im Vergleich zum Jahr 2019 kurzfristig deutlich zu reduzieren. Wenn dies aber so ist, dann ist eine Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf nicht nur unnötig sondern sogar kontraproduktiv. Eine Erweiterung würde ein weiteres Wachstum befeuern und dem Klimawandel eindeutig entgegenzulaufen. Eine Erhöhung der Kapazität mit noch höheren Klima-, Lärm- und Umweltbelastungen ist daher nicht hinnehmbar.

    Ergänzen Sie Ihre Einwendung!

    Jetzt haben wir es scharz auf weiß: Klimaschutz muss wesentlich stärker berücksichtigt werden! Für Einwender gibt das die Gelegenheit, ihre Einwendung um dieses Argument zu ergänzen. Aber auch für Bürger, die bislang keine Einwendung eingereicht haben, ergibt sich damit eine neue Betroffenheit, selbst wenn sie vom Lärm nicht direkt betroffen sind. Vom Klimawandel sind alle betroffen.

    Ein Musterschreiben für eine ergänzte Einwendung finden Sie hier:

    Musterschreiben zur Erweiterung der Einwendung nach Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

    Also: Schreiben Sie dem Minister, dass der Erweiterungsantrag endlich abgelehnt werden muss!

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