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    Medien- und Politikinfo 5.1.2020

    Landeentgeltregelung am Flughafen Düsseldorf läuft aus – Bisher nach Mitternacht nur 10 ct mehr pro Passagier

    Die Landeentgelt-Regelung am Flughafen Düsseldorf läuft am Ende des Jahres aus. Sie hatte bei der Festlegung 2017 für erhebliche Kritik gesorgt, weil sie Steuerungsmechanismen zum Fluglärm zu wenig berücksichtigte. Im Vorfeld einer Neufestlegung hatte die Landtagsfraktion der Grünen eine lobenswerte kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet, was die Landesregierung gemäß ihrem Koalitionsvertag zur stärkeren Spreizung der lärmabhängigen Landegebühren am Düsseldorfer Flughafen unternommen hat. Aus der Antwort geht hervor, dass sich die Landesregierung für eine Verbesserung der Verspätungssituation einsetzt und eine „stärkere lärmabhängige Spreizung der Landeentgelte einfordert“.

    Aus Sicht der BÜRGER GEGEN FLUGLÄRM sind die Lärmzuschläge bislang völlig unzureichend, denn über Tag unterscheiden sie sich zwischen den einzelnen Lärmklassen teilweise nur um 3 oder 4 €. Auch die Nachtzuschläge, insbesondere für Landungen nach 23 Uhr und nach 24 Uhr sind viel zu niedrig, so dass für die Airlines kaum ein echter Anreiz besteht, pünktlich zu landen. Weiterhin reduziert sich der Lärmzuschlag bei einer Nachrüstung von Maschinen der Airbus A320-Familie mit sog. Wirbelgeneratoren über Tag gerade einmal um 3 € bzw. 4 €. Diese Wirbelgeneratoren verhindern im weiteren Umfeld des Flughafens ein unangenehmes Pfeifen.

    Die Antwort der Landesregierung zeigt aus Sicht der BÜRGER GEGEN FLUGLÄRM sinnvolle Ansätze auf. Der Verkehrsminister und sein Staatssekretär sind für die Gespräche mit Airlines und dem Flughafen zu loben. Gleichwohl fruchten diese Gespräche offenbar nicht in allen Fällen: Während Eurowings die Verspätungen deutlich reduzieren konnte, sind andere Airlines in die freigeräumten Lücken hineingesprungen und reizen die nach wie vor viel zu laxen Düsseldorfer Nachtflugregeln regelmäßig aus. So vereinen TUIfly, Lauda Motion und Condor 61% aller Flugbewegungen nach 23 Uhr auf sich, obwohl ihr Anteil an allen Flugbewegungen in Düsseldorf gerade einmal bei 10% liegt.

    Es bleibt dabei: wer kann, möge die folgenden, einfachen Fragen beantworten:

    1. Warum sollte nicht jeder Start nach 22 Uhr und jede Landung nach 23 Uhr von der Luftaufsicht genehmigt werden müssen? Wer dies fürchtet, hat offensichtlich keine guten Gründe, um eine Genehmigung zu erlangen. In Frankfurt funktioniert dies, obwohl der Flughafen rd. 3 x größer, wichtiger ist und zudem mit reinem Cargo-Betrieb versehen ist.
    2. Warum beantragt nicht der Flughafen selbst eine Streichung uralter Regelungen, die aus Zeiten stammen, als nur bis 22 Uhr (!!) gelandet werden durfte?
    3. Warum sollen Landungen nach 22 Uhr nicht in Summe einfach doppelt so viel kosten wie in der Tagesrandstunde 21-22 Uhr, und warum kostet es nicht nach 23 Uhr so viel, dass es sich für die Airlines nicht mehr lohnt, zu knapp zu planen?
    4. Warum ist der Flughafen gegen deutlich höhere Nachtgebühren? Sie erhöhen doch seine Einnahmen, fließen aber nicht in den Lärmschutztopf für die Anwohner?

    Die BÜRGER GEGEN FLUGLÄRM fordern:

    • Streichung aller veralteten, zum Missbrauch einladenden Sonderregeln
    • Dauerhafte Nachtruhe von 22 bis 6, am Wochenende bis 7 Uhr
    • Lärm- Zeit- und Abgasabhängige Gebühren, die pünktliche, leise und schadstoffarm fliegende Airlines belohnen, Verspätungen, Krachmacher und Dreckschleudern aber bestrafen.

    Zur Verdeutlichung sind hier die Lärmzuschläge aufgeführt, die seit 2018 wie folgt gestaffelt sind:

    Relevant sind v.a. die Klassen 3, 4 und 5 (B737 und A320 u.ä.). Die Lärmklassen 7+8 verkehren am Düsseldorfer Flughafen nicht (mehr). Der Lärmzuschlag für eine Landung nach 23 Uhr erhöht sich gegenüber der Zeit 22-23 Uhr um weniger als 1 € pro Passagier, und der zusätzliche Betrag für Landungen nach 24 Uhr beträgt nur weitere 10 ct pro Passagier. Dass dies keine ausreichende Anreizwirkung für Pünktlichkeit erzeugt, dürfte jedem klar sein. Anders in Hamburg, wo gilt: „kein Geld in Täterhand“, die durch zu knappe Planungen erzeugten Deckungsbeiträge werden durch die Behörden gnadenlos abgeschöpft.

    Wird ein Airbus A320-200 mit einem Wirbelgenerator nachgerüstet, verschiebt sich die Lärmklasse von 4 auf 3, über Tag also gerade einmal um 3 € pro Start bzw. Landung.

    Daneben sind zeitunabhängige Grundentgelte von 170 € bis 300 € (für übliche Passagiermaschinen), recht komplizierete Schadstoffzuschläge sowie Passagierentgelte zwischen 15 € und 16 € pro Passagier zu zahlen.

    Die vollständig Landeentgeltordnung finden Sie hier:

    Landeentgelte DUS 2018

    Die vollständige Antwort auf die kleine Anfrage finden Sie hier:

    kleine Anfrage im Landtag: Förderung des Einsatzes lärmärmerer Flugzeuge am Düsseldorfer Flughafen durch eine neue Entgeltordnung

    Übersicht über Nachtflugbewegungen der einzelnen Fluggesellschaften im Jahre 2019:

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