Einwendungen schreiben

Es werden inzwischen zum dritten Mal Unterlagen zum Erweiterungsantrag offengelegt. Die Offenlegungsphase beginnt am 2. September und endet am 1. Oktober 2026. Einwendungen können bis zum 15. Oktober eingereicht werden.

Der vollständige Antrag des Flughafens und alle zugehörigen Gutachten können ab dem 2. September hier eingesehen werden:

Auf dieser Seite können auch Online Einwendungen eingereicht werden. Hierfür ist allerdings eine Registrierung (über Bund-ID oder ELSTER-Zertifikat) auf dieser Seite notwendig.

Einwendungen können auch schriftlich eingereicht werden an

Bezirksregierung Düsseldorf
Postfach 300865
40408 Düsseldorf

mit Angabe des Aktenzeichens 26.03.01.01- PFV DUS

oder bei einer der beteiligten Kommunen.

Es sind dabei leider ein paar gesetzliche Vorgaben zu beachten: Einwendungen müssen den vollständigen Vor- und Nachnamen, die vollständige Anschrift in lesbarer Form sowie die Unterschrift enthalten. Dies gilt auch für Familien, die gemeinsam eine Einwendung verfassen: es sind die Namen aller Familienmitglieder, für die die Einwendung gelten soll, leserlich anzugeben und von allen unterschriftsberechtigten Familienmitgliedern selbst zu unterzeichnen. Berücksichtigen Sie auch bei Einwendungen per Post, dass diese bis zum 15. Oktober bei der Bezirksregierung eingegangen sein müssen, es ist also eine Absendung mindestens zwei Tage vorher zu empfehlen.

Das Erfordernis der Schriftform kann auch auf elektronischem Wege erfüllt werden:
In elektronischer Form erhobene Einwendungen sind nur zulässig, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. Eine Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig. Einfache, unverschlüsselte eMails sind ebenfalls nicht zulässig.

Für verschlüsselte E-Mails und Übermittlung von Dokumenten mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nutzen Sie bitte folgende Adresse: poststelle@brd.sec.nrw.de.

Alle Informationen dazu finden Sie auf der Seite Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation mittels verschlüsselter E-Mails sowie elektronisch signierter Dokumente der Bezirksregierung Düsseldorf. Eine Einwendung mittels einfacher E-Mail entspricht somit nicht den gesetzlichen Anforderungen und bleibt daher unberücksichtigt.

Hilfe für Einwendungen

Wir möchten es Ihnen so einfach wie möglich machen, sich an Einwendungen zu beteiligen und selbst welche zu formulieren. Wir haben folgende Möglichkeiten vorbereitet:

  • Eine Unterschriftenliste, die Sie unterschreiben können und bei Nachbarn, Freunden und im Familienkreis weitere Unterschriften sammeln. Eine Musterliste können Sie hier herunterladen: (Muster folgt in Kürze)
  • Eine ausführlichere Mustereinwendung, in der Sie auch Ihre persönliche Betroffenheit in Ihren Worten ergänzen können. Sie ist als PDF oder als Word-Dokument (*.docx) verfügbar, bei letzterer können Sie Änderungen, Ergänzungen etc. selbst einbauen. Sie ist hier zu finden: (Vorlage folgt in Kürze)
  • Verschiedene Textbausteine, die Sie beliebig zusammenstellen, ändern und ergänzen können, je nach persönlicher Betroffenheit und Interesse. Um sie persönlicher zu gestalten, können Sie sie auch gerne umformulieren. Textbausteine finden Sie hier: (folgen in Kürze)

Bitte geben Sie die ausgefüllten Unterschriftenlisten und Ihre fertigen Einwendungen bei einer Veranstaltung der Bürger gegen Fluglärm, einem Ihnen bekannten, aktivem Mitglied der Bürger gegen Fluglärm ab, oder schicken Sie sie an

Bürger gegen Fluglärm e.V.
Postfach 2327
40646 Meerbusch

Wir geben sie an die Bezirksregierung weiter. Sie können sie natürlich auch direkt an obige Adresse der Bezirksregierung Düsseldorf schicken. Über eine Kopie würden wir uns freuen.

Details zum Antrag finden Sie hier:

Erweiterungsantrag des Flughafens

Übrigens: Die bisherigen Einwendungen bleiben gültig. Sie sollten aber unbedingt um den aktuellen Stand, z.B. zum fehlenden Bedarf, ergänzt werden.