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    Sie sind hier: Startseite1 / 06.07.2019, XC 9166 nach Antalya um 22:24 Uhr und EK 058 nach Dubai sogar...

    06.07.2019, XC 9166 nach Antalya um 22:24 Uhr und EK 058 nach Dubai sogar um 23:03 Uhr verspätet gestartet

    Nachtflug-Beschwerde Ost

    Beide Flüge wurden von der Luftaufsicht nach Punkt 4.2 genehmigt. Dieser Punkt lässt jedoch nur verspätete Starts bis 23:00 Uhr (off-block 22:50 Uhr) zu, was für den Flug EK 058 nicht (!) zutrifft. Hinzu kommt, dass es sich um das größte und ziemlich laute Passagierflugzeug der Welt (A380) handelte.

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    • Sehr geehrte Damen und Herren,

      am 06.07.2019 starteten innerhalb der Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Düsseldorf zwei Flugzeuge um 22:24 Uhr und 23:03 Uhr (mit Flugnummer XC 9166 und EK 058 nach Anatalya bzw. Dubai).

      Beide Starts wurden offensichtlich von der Luftaufsicht nach Punkt 4.2 der Nachtflugbestimmungen genehmigt. Der Start der Emirates-Maschine erfolgte jedoch nach 23 Uhr (off-block nach 22:50), obwohl nach der o.g. Regelung nur Starts bis 23:00 Uhr genehmigt werden können.

      Ich lege hiermit entschieden Protest gegen Ihre Entscheidung ein, die nach den Nachtflugbestimmungen für den Flughafen Düsseldorf so nicht hätten erfolgen dürfen. Sie haben damit eine massive Störung der gesetzlich geschützten Nachtruhe zehntausender Anwohner zugelassen.

      Dies ist unverständlich, da dieser Beeinträchtigung vieler Menschen offensichtlich weniger Gewicht beigemessen wurde als den Interessen des Flughafens und der Fluggesellschaft, die von dieser Entscheidung profitieren.

      Bitte machen Sie sich klar, dass mit jeder von ihnen erteilten Ausnahmegenehmigung eine Vielzahl von Menschen aus dem Schlaf gerissen wird und damit langfristige gesundheitliche Schäden erleiden. Die Studien sprechen hier ein eindeutige Sprache: Die Folgen sind gravierend.

      Ich möchte Sie daher dringend bitten,
      - mir mitzuteilen, warum diese Flüge durch eine Ausnahmegenehmigung durch Sie erlaubt wurden,
      - warum die in Punkt 4.2 der Nachtflugbestimmungen aus Rücksicht auf die Anwohner genannte Begrenzung auf 23:00 Uhr nicht beachtet wurde,
      - mich über die konkreten Gründe der Erlaubniserteilung (d.h. Entstehung der Verspätung, nicht die Paragraphen-Nr.) zu unterrichten, bzw. zu welchen Konsequenzen die Nicht-Einhaltung der Nachtruhe für den Piloten und die Fluggesellschaft führt,
      - mich aufzuklären, zu welchen Konsequenzen die Nicht-Erteilung der Start-/Lande-Erlaubnis geführt hätte und
      - warum diese höher als das berechtigte Interesse Zehntausender Anwohner auf Schlaf und Erholung gewertet wurde.

      Bitte machen Sie sich klar, dass mit jeder von ihnen erteilten Ausnahmegenehmigung eine Vielzahl von Menschen aus dem Schlaf gerissen wird und damit langfristige gesundheitliche Schäden erleiden. Die Studien sprechen hier ein eindeutige Sprache: Die Folgen sind gravierend.

      Bei zukünftigen Entscheidungen bitte ich Sie sehr deutlich, strengste Maßstäbe an eine Genehmigung anzulegen, um den Verursachern klar zu machen, dass es sich hier nicht um eine Kleinigkeit, sondern einen ernsthaften Eingriff in die Nachtruhe und in die Gesundheit der Bevölkerung handelt.

      Mit freundlichen Grüßen

    7. Juli 2019
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