Medien- und Politikinfo 27.04.2026
Fluglärm leider immer noch ein Thema international und Rund um Düsseldorf am Tag gegen Lärm am 29.April
Anlässlich des 29. International Noise Awareness Day („Tag gegen Lärm“) warnt die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), zu der auch der Verein Bürger gegen Fluglärm e.V. gehört, vor einer zunehmenden Diskrepanz zwischen technologischen Zukunftsversprechen und der realen Belastungssituation für die Bevölkerung.
Jeder Vierte in Deutschland klagt über Lärm. Wie zahlreiche Studien und die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zeigen, ist Fluglärm aufgrund seiner Ereignisstruktur und insbesondere seiner nächtlichen Wirkung besonders gesundheitlich belastend. Das geltende Schutzniveau reicht nicht aus, um die Menschen vor folgenschweren Gesundheitsschäden wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronischen Schlafstörungen und Depressionen zu schützen.
Unter dem diesjährigen Motto „Der Sound von morgen“ rückt die Diskussion stark in Richtung Innovation, Digitalisierung und intelligente Systeme. Aus Sicht der Fluglärm-Initiativen greift dieser Ansatz zu kurz. Entscheidend ist nicht, wie Lärm künftig gemessen oder verwaltet wird, sondern ob er wirksam reduziert wird.
Gerade im Luftverkehr zeigt sich, dass technischer Fortschritt nicht automatisch zu weniger Belastung führt. Effizienzsteigerungen, dichtere Flugpläne und wirtschaftlicher Druck führen dazu, dass Lärmverlagerung und -verdichtung die erhofften Entlastungen vielfach kompensieren oder sogar überlagern.
Seit Jahren beklagen die „Bürger gegen Fluglärm e.V.“ die massiven Nachtflüge am Flughafen Düsseldorf. Für die Anwohner unter der Anflugroute der Haupt-Landebahn ist die erste Nachtstunde die lauteste Stunde des gesamten Tages. Das widerspricht jeglichen Lärmschutzgesetzen. Dennoch unternimmt die Genehmigungsbehörde nichts. Wie berichtet hat die Bürgerinitiative gemeinsam mit 22 betroffenen Anwohnern formell eine Verschärfung der Nachtflugbestimmungen beantragt Siehe: BgF beantragt Verschärfung der Nachtflugbestimmungen am Flughafen Düsseldorf
Dazu Rechtsanwalt Dr. Sommer, der die Anwohner vertritt: „Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung § 29b des Luftverkehrsgesetzes den klaren Auftrag an alle Luftverkehrsbehörden entnommen, dafür zu sorgen, dass Fluglärm zur Nacht hin abnimmt. Das Bundesverfassungsgericht fordert die Wahrung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit ein. Konzepte zum Schutz vor nächtlichem Fluglärm akzeptiert es nur, wenn in der ersten Nachtstunde „keine stärkere Belastung mit Fluglärm als in den Abendstunden auftreten, was ggf. durch nachträgliche Auflagen und Begrenzungen umgesetzt wird“ (Beschluss vom 2.7.2018 – 1 BvR 612/12).
Solche nachträglichen Auflagen und Begrenzungen zum Schutz des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) fordern wir für die Menschen im Umfeld des Flughafen Düsseldorf mit dem Antrag des Vereins Bürger gegen Fluglärm und von 22 stark lärmgeplagten Anwohner*innen ein.“
Weitere Informationen zum Tag gegen Lärm: https://www.tag-gegen-laerm.de