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    Medien- und Politikinfo 11.02.2024

    Flughafen Düsseldorf provoziert Nachtstarts

    Nahezu jede Nacht werden die Anwohner des Flughafens Düsseldorf durch Fluglärm geweckt und gesundheitlich gefährdet. Nun setzt der Flughafen eine weitere Unverschämtheit obendrauf, dokumentiert durch eine Antwort der Luftaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf auf eine entsprechende Beschwerde.

    Die Bürger gegen Fluglärm hatten bereits am 7.12.2023 (Enteisungen am Flughafen Fuesseldorf führen zu Verspätungen und Gefahren für die Umwelt) über eine extreme Situation am 5.12. berichtet: Mindestens 5 Starts fanden nach 22 Uhr statt, angeblich waren mindestens 4 davon ihre Parkposition sogar weit vor 21:50 Uhr verlassen (sog. „off-block“), sie benötigten aufgrund der Enteisung zum Teil über eine Stunde, bis sie endlich starten konnten:

    EK 058 nach Dubai, off-block 20:58 Uhr, gestartet: 22:05 Uhr
    BA 933 nach London-Heathrow, off-block 21:09 Uhr, gestartet: 22:08 Uhr
    JU 325 nach Belgrad, off-block 21:13 Uhr, gestartet: 22:10 Uhr
    EI 699 nach Dublin, off-block 21:16 Uhr, gestartet: 22:22 Uhr
    Hinzu kommt noch der Flug OS 156 nach Wien, off-block-Zeit nicht bekannt, gestartet 22:23 Uhr.

    Auf Beschwerden der Anwohner antwortete nun die Luftaufsicht der Bezirksregierung: Die entsprechenden Flüge

    „sind zur regulären Betriebszeit auf dem Verkehrsflughafen Düsseldorf off-block gegangen.Aufgrund der Wetterbedingungen mussten die Flugzeuge von Schnee und Eis befreit werden, da ein Start andernfalls nicht möglich wäre. Das „De-icing“ führte dazu, dass die oben aufgeführten Starts erst nach 22:00 Uhr erfolgen konnten.

    Ein Missbrauch der „off-block“ Regelung liegt hier nicht vor. Zu dem Zeitpunkt wurde nur eine „De-icing“ Station betrieben. Der Vorgang selbst dauert zwischen 12 und 20 Minuten. Der ganze Prozess verzögert sich jedoch aufgrund des Taxiing, sowie das Warten auf eine Freigabe zum De-Icing sowie eine Freigabe des Starts. Dies führte zu den verspäteten Startzeiten, trotz des frühen off-blocks.

    Eine Ausnahmegenehmigung durch die örtliche Luftaufsicht musste hier nicht erteilt werden.“

    (vollständige E-Mail kann bei Bedarf angefordert werden)

    Es war vorher bekannt, dass zwischen 21 und 22 Uhr mindestens die fünf oben aufgeführten Starts enteist werden müssen. Wie man dann nur eine von vier Enteisungs-Stationen betreiben kann, erschließt sich nicht. Vermutlich aus Kostengründen werden Zigtausende von Anwohnern mit den vermeidbaren, verspäteten Starts nach 22 Uhr belästigt. Diese Gefährdung der in §29b des Luftverkehrsgesetztes besonders geschützten Nachtruhe der Bevölkerung könnte durch eine Änderung der Nachtflugbestimmungen leicht vermieden werden.

    Warum sich allerdings Verkehrs- und Umweltminister Oliver Krischer (B90/Grüne) immer wieder von seiner flughafenfreundlichen Fachabteilung weismachen lässt, dass eine Verschärfung der Nachtflugregeln nicht möglich sei, das verstehe wer will. In Frankfurt wurden 6 Stunden des zuvor nachtoffenen Flughafens gesperrt, von 23 bis 5 Uhr muss die dortige Luftaufsicht gefragt werden. In Düsseldorf herrscht seit jeher „Wildwest“, die Airlines und auch der Flughafen (s.o.) machen was sie wollen. Die Bürger gegen Fluglärm fragen immer wieder und immer lauter: warum bitte soll nicht jeder, der nach 22 Uhr starten oder nach 23 Uhr landen will die Luftaufsicht fragen müssen? Diese sitzt eh 24 Stunden am Tag in Bereitschaft, und für die Airlines ist es ein Antrag, der auszufüllen ist. Und wenn die Verspätung begründet ist, dann wird niemand etwas dagegen sagen….

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