Medien- und Politikinfo 11.04.2024

Flughafen-Antrag wird immer aussichtsloser

Der 2015 gestellte Planfeststellungsantrag des Flughafens Düsseldorf wird immer aussichtsloser. Alle Zahlen beweisen, dass für keinen einzigen Bestandteil des Antrags eine nun einmal notwendige Begründung besteht. Dies wird u.a. darin deutlich, dass im gesamten Jahr 2023 gerade einmal 140.302 auf der Homepage des Flughafens veröffentlichte Flugbewegungen zu verzeichnen waren, ein nur kleines Plus von 9,5% zum Vorjahr, gegenüber dem Spitzenjahr 2019 aber ein Rückgang um 34,5%:

Wer nun glaubt, diese Entwicklung war auf 2023 beschränkt, den belehrt das erste Quartal 2024 eines Besseren. Die Lücke zum Vor-Corona-Jahr war mit 42% sogar noch größer, bei einer Zuwachsrate zum Vorjahr von 11,4%.

Schaut man sich an, welche Flüge fehlen, so stellt man fest, dass Fernziele im Vergleich zu 2019, dem letzten Vor-Corona-Jahr bei einem Rückgang von rd. 60% liegen. Deutschland und Mitteleuropa haben sich halbiert, einzig die „Warmwasserflüge“ zu Zielen am Mittelmeer sowie Flüge in Richtung Südost-Europa/Vorderasien, die häufig von Menschen mit Migrationshintergrund als „Heimatflug“ genutzt werden, sind auf ähnlichem Niveau wie vor Corona:

Betriebsgenehmigungen beziehen sich aber auf die sechs verkehrsreichsten Monate eines Jahres, und die liegen in der Regel von Mai bis Oktober. Aber auch hier ein ähnliches Bild: ein Rückgang um 28%. Seit 2005 sind 131.000 Flugbewegungen in diesen 6 Monaten genehmigt, genutzt wurden in 2023 aber nur 85.164, also gerade einmal 65%.

Hierzu Christoph Lange, Vorsitzender der Bürger gegen Fluglärm: „Es wird immer unbegreiflicher, warum der Antrag nicht längst abgelehnt wurde, ein Bedarf ist nicht einmal in Ansätzen erkennbar. Schwierig ist und bleibt, dass die Zahl der Nachtflüge fast auf dem viel zu hohen Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019 bleibt. Verspätete Landungen nach 23:30 Uhr sind sogar um 27% angestiegen, trotz des um -28% geringeren Gesamtverkehrs. Das ist auch eine Folge der noch größeren Konzentration auf den reinen Urlaubsverkehr. Vergleiche mit dem aus anderen Gründen unerträglichem Jahr 2022 helfen da nicht weiter.

Dies zeigt, dass Verkehrsminister Oliver Krischer (B90/Grüne) an beiden Fronten handeln muss: der Planfeststellungsantrag gehört schnellstmöglich abgelehnt, das Städtebündnis, die Initiativen und rd. 50.000 Einwender haben 8 lange Jahre mit großem Einsatz und enormen Kosten gekämpft. Und dazu müssen endlich klare Regeln für die verspäteten Starts und Landungen kommen. Obendrein sind 33 planbare Landungen 22-23 Uhr zu viel, auch hier besteht kein Bedarf. Dieser Fehler der Genehmigung 2005, der klar gegen den §29b des Luft-Verkehrsgesetzes verstößt, muss ebenfalls schnellstmöglich korrigiert werden.“

Es bleibt zu fragen, warum sich die Geschäftsführung des Flughafens so vehement dagegen wehrt, die Regeln für Nachtflüge zu verschärfen? Will man den Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Flughäfen behalten? Fürchtet man, dass Airlines bei klareren Regeln tatsächlich abwandern könnten? Dies ist wenig wahrscheinlich, da z.B. in Frankfurt oder Hamburg strengere Regeln herrschen, v.a. aber, weil ja weiterhin Starts nach 22 Uhr und Landungen nach 23 Uhr möglich wären, nur halt mit einer Ausnahme-Genehmigung der Luftaufsicht. Hat eine Airline eine nachvollziehbare Begründung, erhält sie die Ausnahmegenehmigung, wenn nicht, wird sie mit hoher erzieherischer Wirkung versagt, da die Airlines die Mehrkosten einer Umleitung fürchten.

Lange: „Die verzweifelte Gegenwehr gegen längst Überfälliges erinnert an das Geschrei der Luftverkehrs-Lobby, nachdem der weit größere Flughafen Frankfurt, der zuvor überhaupt keine Beschränkungen in der Nacht hatte, für die 6 Stunden zwischen 23 und 5 Uhr genau diese Ausnahmegenehmigungen eingeführt hat. Lufthansa Cargo stand angeblich kurz vor dem Ruin, das Lamento war groß. Nach einem Jahr Sturm im Wasserglas war alles vorbei. Wir fordern für den Düsseldorfer Flughafen doch nur den Entfall der Hintertürchen für verspätete Starts und ein Vorziehen der Verspätungsregeln für die Landungen um eine Stunde. Diese Stunde 23-24 Uhr ist nach der Stunde 22-23 Uhr teilweise die zweitlauteste, ein krasser Verstoß gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung, nach der es nach 22 Uhr deutlich leiser werden muss. Über Jahrzehnte wurden wir vertröstet, dass nur mit einem Planfeststellungsbeschluss diese Verschärfungen möglich sein. Nun haben wir seit 2015 einen Antrag, wir haben ein Verfahren, also was hindert die Genehmigungsbehörde, die Beschlüsse der Fluglärmkommission endlich umzusetzen?“ NICHTS!