Die zahlreichen Medienberichte über den erneuten Nachtflugrekord am Flughafen Düsseldorf haben den Nerv hunderttausender Anwohner getroffen. Etwaige Unterschiede zwischen den i.d.R. niedrigeren Zahlen der BgF und denen des Flughafens erklären sich ganz einfach:

Die Betroffenen können nur die Flüge erfassen, die auf der Flughafen-Homepage angezeigt werden. Daher fehlen z.B. Militär-, Rettungs- und Überführungsflüge. Da die Nacht juristisch betrachtet um 22 Uhr beginnt (oder wollte der Flughafen morgens erst um 7 Uhr beginnen?), müssen auch alle Flüge von 22 bis 6 Uhr betrachtet werden. Wenn der Flughafen darauf verweist, dass zwischen 22 und 23 Uhr ja 33 Landungen geplant werden dürfen, dann lassen sich daraus die folgenden Schlussfolgerungen quasi von selbst ziehen:

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Auch im Jahr 2017 verzeichnete der Flughafen Düsseldorf über 200.000 Starts und Landungen, womit für die Anwohner unter den Anflug- und Abflugschneisen erhebliche Lärmbelästigungen verbunden sind.