Anbei ein Musterschreiben an Verkehrsminister Oliver Krischer zur Situation der Nachtstarts. Bitte kopieren Sie den unten stehenden Text in eine eMail oder einen Brief und senden ihn an:

oliver.krischer@munv.nrw.de

bzw.:

Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
Oliver Krischer
Emilie-Preyer-Platz 1
40479 Düsseldorf

(eine Word-Version im Download, über eine Kopie in cc. an info@bgf-ev.de würden wir uns freuen)

 

Betr.:   Nachtstarts am Flughafen Düsseldorf

Sehr geehrter Herr Minister Krischer,

in den vergangenen Nächten gab es verstärkt Nachtstarts nach 22 Uhr, die nach dem Angerlandvergleich eigentlich verboten sind. Konkret waren es z.B.:

27.11.2023: EK 058 nach Dubai, off-block 21:20 Uhr, gestartet: 22:08 Uhr
30.11.2023: EK 058 nach Dubai, off-block 21:21 Uhr, gestartet: 22:07 Uhr
03.12.2023: EK 058 nach Dubai, off-block 20:58 Uhr, gestartet: 22:05 Uhr
03.12.2023: BA 933 nach London-Heathrow, off-block 21:09 Uhr, gestartet: 22:08 Uhr
03.12.2023: JU 325 nach Belgrad, off-block 21:13 Uhr, gestartet: 22:10 Uhr
03.12.2023: EI 699 nach Dublin, off-block 21:16 Uhr, gestartet: 22:22 Uhr

Laut Homepage des Flughafens waren diese Starts alle vor 21:50 Uhr „off-blocks“, benötigten nach aktueller Praxis der Nachtflugbestimmungen also keine Ausnahmegenehmigung des Fluglärmbeauftragten. Die lange Zeit zwischen off-Block-Zeit und eigentlichem Start ist vermutlich und ausweislich der aktuellen Wettersituation durch eine notwendige Enteisung der Flugzeuge entstanden.

Es kann doch nicht im Sinne des Lärmschutzes für die Nacht sein, dass Flugzeuge noch starten dürfen, wenn vor 21:50 Uhr „off-block“ waren, egal wie spät es wird. Für mich als Anwohner ist es nicht relevant, wann sie „off-block“ waren, sondern ich werde durch den nächtlichen Fluglärm erheblich belästigt. Abgesehen davon, dass ich die „off-block“-Zeit nicht kontrollieren kann.

Ich protestiere energisch gegen die Starts nach 22 Uhr und beantrage eine sofortige Änderung der entsprechenden Nachtflugbestimmung, damit gewährleistet ist, dass Starts nach 22 Uhr nur in absoluten Ausnahmefällen und mit Ausnahmegenehmigung erfolgen.

Ich bitte um einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

(Name, Adresse)