Medien- und Politikinfo 02.05.2022

BgF: Flugverkehrslobbyisten haben nichts dazugelernt – Nachtruhe ist ein Grundrecht

Kaum haben sich in den Osterferien die Zahlen verbessert, trommeln die Luftverkehrslobbyisten zum wiederholten Male:

Fluglärm kommt wieder – Flughafenverband warnt vor neuen Beschränkungen

Mit dem Ende der Corona-Einreisebestimmungen in weiten Teilen der Welt wird es an den Flughäfen wieder betriebsamer – und damit auch lauter. Zum Tag des Lärms gibt es nun Forderungen nach neuen Einschränkungen. Der Flughafenverband warnt.

Zwar ist die Zahl der Flugbewegungen vielerorts noch immer nicht wieder auf dem Niveau von 2019, dennoch fordern Flughafengegner bereits neue Einschränkungen. Das Bündnis der Bürgerinitiativen gegen einen Ausbau des Flughafens setzt sich beispielsweise für eine Nachtruhe zwischen 22.00 und 6.00 Uhr ein. Derzeit gilt zwischen 23.00 und 5.00 Uhr ein Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen.

Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm fordert, den Flugverkehr insgesamt zu beschränken. „Wir müssen die Anzahl der Flugbewegungen deutlich reduzieren“, forderte Vereinigungspräsident Carl Ahlgrimm. Ohne Komfort- und Zeitverlust können beispielsweise Kurzstreckenflüge auf die Bahn verlagert werden.

Darüber hinaus würden Flughäfen Lärmprivilegien zu Lasten der Anwohner genießen. Die gesetzlich besonders geschützte Nachtruhe ab 22 Uhr werde konsequent durch den Flugverkehr missachtet, heißt es in einer Mitteilung.

Dem widerspricht der Flughafenverband. „Die Bestimmungen des modernen Fluglärmschutzgesetzes und seiner zahlreichen Durchführungsbestimmungen haben gerade beim Schutz vor Fluglärm in der Nacht das Niveau deutlich erhöht. Gegenüber den Verkehrsträgern Straße und Schiene gelten die schärfsten Vorgaben für den Lärmschutz rund um die Flughäfen“, vergleicht Beisel.

Der Luftverkehr in Deutschland trage unmittelbar zur Wertschöpfung und Beschäftigung bei und sei unentbehrlich für Wirtschaftswachstum, Warenverkehr, Logistik, Erreichbarkeit, Mobilität und Konnektivität, wirbt der Verband für Verständnis. Es sei leider unvermeidbar, dass dabei Lärm entstehe.

Quelle: Airliners.de

Vor allem der letzte Absatz offenbart die entscheidende Lücke in der Argumentation der Luftverkehrswirtschaft, weil niemand erklären kann, warum der Luftverkehr diese von niemandem (!) bestrittenen Aufgaben nicht genauso gut zwischen 6 und 22 Uhr erfüllen kann wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen auch? Das Fluglärmgesetz ist dank der Mitarbeit der Flughäfen Frankfurt und Köln keine Hilfe für die lärmgeplagten Anwohner und die Kritik der Bundesvereinigung an Kurzstreckenflügen und Verspätungen ist mehr als berechtigt. Für den Flughafen Düsseldorf, neben Hamburg der einzige innerstädtische, größere Flughafen fordert Christoph Lange, Vorsitzender der BÜRGER GEGEN FLUGLÄRM:

„Eine neue Landesregierung, gleich in welcher Konstellation, muss endlich die Benachteiligung der Düsseldorfer Anwohner aufheben: warum soll nicht jeder Start nach 22 und jede Landung nach 23 Uhr eine Ausnahmegenehmigung beantragen müssen? Es gibt kein einziges Gegenargument, wer sich dagegen wehrt, muss sich dem Vorwurf, die viel zu laxen jetzigen Regeln mißbrauchen zu wollen, stellen.“