Medien- und Politikinfo 17.12.2021

Flughafen Düsseldorf erhöht Nachtlandegebühren

Bürger gegen Fluglärm: Forderungen nach höheren Nacht-Lärmzuschlägen erfolgreich.

Die Bürger gegen Fluglärm hatten seit Jahren eine deutliche Erhöhung der Lärmzuschläge in der Nacht gefordert, damit das Interesse der Fluggesellschaften steigt, pünktlich zu landen. Nun hat der Flughafen die neue, ab 1.1.2022 geltende Entgeltordnung auf seiner Homepage veröffentlicht, die einige Forderungen aufgreift.

Keine Änderung am Tag

Während es am Tag keine Änderung der Lärmzuschläge gibt, und die Grundentgelte teilweise sogar ganz leicht sinken, werden Nachtlandungen am Flughafen Düsseldorf deutlich teurer. Der Lärmzuschlag für Landungen nach 23 Uhr wird in Viertelstunden-Intervallen zunächst um 65% erhöht (bis 23:15 Uhr) und steigt dann bis zu 260% (23:45 – 24:00 Uhr). Nach Mitternacht wird sogar ein über 6-fach höherer Lärmzuschlag verlangt. Ab 6 Uhr morgens gelten dann aber wieder die niedrigen Tagesgebühren. Insbesondere am Wochenende ist das für viele Anwohner deutlich zu früh.

Nur Lärmzuschläge

Diese Erhöhung gilt allerdings nur für die sogenannten Lärmzuschläge. Diese machen nur einen relativ kleinen Teil der Landegebühren aus. Die Passagierentgelte, die bei einer vollbesetzten Maschine wesentlich stärker zu Buche schlagen, steigen zwar auch um 7% bis 8%, sind aber nicht von der Uhrzeit abhängig. Landet z.B. ein vollbesetzter A320 oder eine B737 statt um 22:50 Uhr (planmäßig) verspätet erst um 23:50 Uhr, so sind pro Passagier ca. 5 € zusätzlich fällig. Nach Mitternacht wären es sogar 10,50 €. Gegenüber einer Umleitung oder Unterbringung im Hotel mit Landung am nächsten Tag immer noch ein „Schnäppchen“.

Anreiz für Wirbelgeneratoren nicht umgesetzt

Nicht umgesetzt wurde dagegen die Forderung der Bürger gegen Fluglärm, für die Airbus-A320-Familie einen stärkeren Anreiz zu schaffen, sogenannte Wirbelgeneratoren zu installieren. Diese Flugzeuge erzeugen in bestimmten Flugsituationen ein sehr lautes Pfeiffen, das durch diese Wirbelgeneratoren verhindert werden kann. Eine Nachrüstung ist sehr einfach und kostengünstig, aber bei einer Reduktion der Lärmzuschläge um 3 bis 4 € pro Landung (in der Nacht entsprechend mehr) besteht für die Fluggesellschaften bislang offensichtlich nur wenig Anlass zur Nachrüstung. Durch eine größere Spreizung hätte der Flughafen einen größeren Kostendruck aufbauen können.

Schritt in die richtige Richtung

Dennoch ist für die Bürger gegen Fluglärm die neue Entgeltordnung insgesamt ein Schritt in die richtige Richtung. Es zeigt, dass sich das jahrelange Engagement der Betroffenen gelohnt hat und die Gebührenordnung hoffentlich mehr Anreiz bietet, Verspätungen zu vermeiden.

Christoph Lange, für die Bundesvereinigung gegen Fluglärm Mitglied der Fluglärmkommission und 1. Vorsitzender der BgF: „Unsere Forderungen wurden größtenteils umgesetzt, auch wenn die Beträge höher erscheinen als sie sind. Diese Lärmzuschläge gelten für ein ganzes Flugzeug, sind also pro Passagier gering. Wir hoffen sehr, dass v.a. die preisagressiven Fluggesellschaften da-durch deutlich weniger Anreiz haben als zuletzt, Verspätungen be-wusst einzukalkulieren. Wir werden das aber sehr genau und äußerst kritisch beobachten, weil die Erfahrung zeigt, dass dieser Flughafen lt. Verkehrsminister a.D. Oliver Wittke (CDU) zwar „der bestkontrollierteste Flughafen Duetschlands“ ist, diese Kontrolle aber mehr durch die Betroffenen erfolgt als durch das Verkehrs-ministerium, das nicht ohne Grund seit Jahren ein Geheimnis aus seinen (hoffentlich auch vorhandenen) Bemühungen macht.“

Wasser in den Wein gießt Georg Regniet, der für den Verein die Flugbewegungen und die Verspätungen detailliert auswertet: „Die Grundgebühren für laute, größere Flugzeuge wurden gesenkt, dazu gibt es Rabatte für neue Flugziele und wenn mehr Passagiere transportiert werden. Wir müssen abwarten, ob die Anreizwirkung ausreicht, gerade die notorischen Zu-spät-Kommer zu Planungen mit mehr Puffern anzuhalten. Eurowings hat es 2019 mustergültig vorgemacht und verursacht seither deutlich weniger Verspätungen. Man sieht: es geht, man muss nur wollen.“

 

Die Bürger gegen Fluglärm hatten bei der alten Regelung insbesondere kritisiert, dass es nach Mitternacht – eine Zeit, in der ohnehin nur mit Ausnahmegenehmigung gelandet werden darf – kaum teurer wurde als in der Stunde vor Mitternacht. Das ist nun behoben. Darüber hinaus ist es sehr sinnvoll, die Preise im Viertelstundenrhytmus zu erhöhen, so dass es nicht egal ist, ob eine Maschine um 23:01 oder um 23:59 Uhr landet. Auch die Verdoppelung der Lärmentgelte für Starts nach 22 Uhr, die ebenfalls nur mit Ausnahmegenehmigung oder aufgrund einer sehr undurchsichtigen „off-Block“-Regelung erlaubt sind, wird begrüßt.

Um eine Vorstellung darüber zu geben, wie hoch die Landegebühren insgesamt sind und wie stark darin die Lärmzuschläge zu Buche schlagen, hier ein Beispiel für eine Flugzeug/Passagier-Kombination: