Ergänzende Unterlagen

Nach der ersten Offenlegung der Antragsunterlagen wurden 41.000 Einwendungen erhoben, teilweise sehr gut begründet und mit Gutachten hinterlegt, dass die Genehmigungsbeghörde (Verkehrsministerium NRW) weitere Stellungnahmen und Gutachten angefordert hat. Diese wurden ausgelegt und es begann eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Einwendungsfrist ist am 26. Juni 2020 abgelaufen.

Die ergänzten und geänderten Unterlagen finden Sie hier:

https://www.vm.nrw.de/verkehr/luftverkehr/Planfeststellungsverfahren-FDG—ergaenzend-geaenderte-Unterlagen/index.phpUnterlagen zu ergänzten und geänderten Unterlagen

(Zur Info: Den Orginal-Antrag mit allen Unterlagen finden Sie hier: Antrag auf Kapazitätserweiterung)

Falls Sie eine Einwendung im Rahmen ges gesamten Verfahrens seit 2015 erhoben haben, können Sie, falls sich noch neue Aspekte ergeben haben, diese nachreichen. Solange die Bewertung der Einwände noch nicht abgeschlossen ist, müssen sie noch berücksichtigt werden.

Einschränkungen durch die Corona-Pandemie

Aufgrund der Kontaktbeschränkungen und des Veranstaltungsverbotes hatten wir leider keine Möglichkeit, Info-Stände oder Veranstaltungen durchzuführen, um die Bevölkerung über das Vorhaben zu informieren. Wir haben dagegen protestiert und eine Verschiebung der Offenlegung beim zuständigen Verkehrsminister Hendrik Wüst beantragt. Dieser Antrag ist leider abgelehnt worden. Dies halten wir für eine unangebrachte, erhebliche Benachteiligung, zumal der Antrag bereits seit fünf Jahren läuft und nicht zwingend genau jetzt offengelegt werden musste.

Zu den ergänzenden Unterlagen wurden weitere 9.000 Einwendungen eingereicht, so dass inzwischen 50.000 Einwendungen gegen den Erweiterungsantrag vorliegen. Darin wurden weiterhin erhebliche Mängel des Antrags offengelegt. Eine öffentliche Erörterung der Kritikpunkte wurde vom Verkehrsministerium abgelehnt.

Details zum aktuellen Stand des Verfahrens finden Sie hier:

Aktueller Stand des Planfeststellungsverfahrens