Verkehrsministerium lässt ergänzende und geänderte Unterlagen zum Erweiterungsantrag des Flughafens Düsseldorf trotz Corona auslegen

Inzwischen haben die Städte rund um den Flughafen trotz Corona die Offenlegung ergänzender und geänderter Unterlagen zum Planfeststellungsantrag des Flughafens Düsseldorf in ihren Amtsblättern offiziell angekündigt, teilweise unter Protest (wie die Stadt Meerbusch), teilweise unter weiteren Einschränkungen (wie die Stadt Essen, Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung). Wie bereits mehrfach ausgeführt (siehe BgF beantragt, die Erweiterung abzulehnen) halten wir das Verfahren unter den gegebenen Umständen für nicht zulässig und nach dem aktuellen Stand der Entwicklungen ohnehin für nicht notwendig.

Entgegen aller Argumente besteht das Verkehrsministerium aber auf die Auslegung der ergänzenden Gutachten . Die Unterlagen können zwar auch im Internet eingesehen und heruntergeladen werden, so dass man sie in Ruhe zu Hause studieren und Einwendungen schreiben kann, aber nicht jeder hat die Möglichkeit dazu, und insbesonder ist eine breite öffentliche Diskussion momentan kaum machbar, weil die Presse das Thema nicht entsprechend aufnimmt und Veranstaltungen sowie Info-Stände nicht erlaubt sind. Dass 41.000 Einwender benachteiligt werden, scheint den Minister aber nicht zu stören – vielleicht sogar im Gegenteil.

Pikantes Detail am Rande: Die Fluglärmkommission hat keine Gelegenheit, sich zu der Offenlegung zu beraten, die entsprechende Sitzung wurde – wegen Corona – vom Verkehrsministerium abgesagt!

Nichtsdestotrotz werden wir die Unterlagen ab dem 4.Mai mit Hochdruck durchsehen und Ihnen hier Argumente zur Verfügung stellen. Bitte schauen Sie regelmäßig auf unserer Homepage nach, ob es etwas Neues gibt. Und: nutzen Sie diese Chance, mit Nachbarn und Freunden ins Gespräch zu kommen, diese zu überzeugen, sich uns anzuschließen in unserem Kampf für Umwelt und Gesundheit.

Wichtig ist, dass sich trotz der Erschwernis durch Corona möglichst viele Betroffene ergänzend zu Wort melden. Auch – oder gerade wenn – Sie keine Gelegenheit haben, die Unterlagen einzusehen, sollten Sie dies in einer Einwendung formulieren. Mustereinwendungen werden wir rechtzeitig zur Verfügun stellen. Das Recht zur Ergänzung hat nicht nur  jede(r), der – egal ob auf Listen oder individuell – fristgerecht Einwendungen erhoben hat. Unserer Auffassung nach können auch Betroffene jetzt neue Einwendungen erheben, wenn sie argumentieren, dass ihnen erst durch die neuen, ergänzenden Gutachten klar wurde, dass sie betroffen sein könnten (durch Fluglärm, Abgase, PkW-Verkehr).

Wer individuell Einwendungen erhoben hat, sollte diese unbedingt jetzt ergänzen UND die Einwände von Chr. Lange zum vollinhaltlichen Bestandteil ihrer/seiner Einwendungen machen. Dies gilt auch für Listeneinwender anderer Initiativen!

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Lange
1. Vors. BgF