Medien- und Politikinfo 04.03.2020

Ergänzendes Planfeststellungsverfahren zum Erweiterungsantrag des Flughafens Düsseldorf

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Bürger gegen Fluglärm vorab darüber informiert, dass es zum Erweiterungsantrag des Flughafens Düsseldorf ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren geben wird. Dies habe das Verkehrsministerium beschlossen. Diese Ergänzung ist wohl notwendig, weil die bisherigen Unterlagen und Gutachten des Flughafens nicht ausreichend waren. Die Auslegung wird vom 2. Mai bis zum 12. Juni erfolgen. Die Betroffenen sollen dann nur zwei weitere Wochen Zeit haben, sich zu den neuen Unterlagen zu äußern.

Der Antrag des Flughafens stammt aus dem Jahre 2015 und ist somit bereits vor 5 Jahren gestellt worden. Im Rahmen der anschließenden Bürgerbeteilung haben rd. 41.000 Bürgerinnen und Bürger sowie alle umliegenden Städte Einwendungen eingereicht, die in einer sechstägigen Erörterung im Februar 2017 ausführlich diskutiert wurden. Sie konnten, so der Versammlungsleiter der Bezirksregierung Düsseldorf, „alle nicht ausgeräumt werden“.  Dies musste auch das Verkehrsministerium erkennen und schickte im Mai und Oktober 2018 sog. „Aufklärungsschreiben“ an den Flughafen, die nach Auskunft des Verkehrsministerium bis zum 11. Februar 2020 noch nicht endgültig beantwortet waren.

Dies macht die Bürger gegen Fluglärm stutzig: „Wie kann die Auslegungsreife der Unterlagen, für die der Flughafen 16 Monate gebraucht hat, in nur gut 2 Wochen nach dem 11.02. geprüft worden sein?“ so Christoph Lange, 1. Vorsitzender der Bürger gegen Fluglärm. Er fordert Verkehrsminister Wüst in einem Schreiben auf, das Verfahren fair zu gestalten und erneut die Gegen-Gutachter aus der Erörterung die Unterlagen prüfen zu lassen. Ebenso ist nach dem jetzt gültigen Bundes-Klimaschutzgesetz auch eine Klimaverträglichkeitsprüfung notwendig. Das gilt auch für laufende Verfahren ohne jede Übergangsfrist. Lange: „ Wurde diese Prüfung vorgenommen und wie sieht diese aus?“

Auch  die Eile, das ergänzende Verfahren incl. der Beteiligung der Betroffenen noch vor der Sommerpause durchziehen zu wollen, kann er nicht nachvollziehen, hat der Minister doch selbst angekündigt, die Genehmigung frühestens 2022 zu erteilen.

Der Antrag von 2015 war aus Sicht der Bürger gegen Fluglärm und der Gutachter der Einwender so mangelhaft, dass jede Nachbesserung ausführlich untersucht und diskutiert werden muss. Das geht nicht in wenigen Wochen. So war damals z.B. keine nachvollziehbare Verkehrsprognose enthalten. Auch fehlen neutrale Kapazitätsgutachten und eine Risikoanalyse. Alle Belastungsberechnungen waren für 138.000 Flugbewegungen ausgelegt, obwohl über 160.000 beantragt wurden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung (z.B. Pleite von AirBerlin und weiterer Fluggesellschaften) ist eine völlig neue Situation entstanden, die aus Sicht der Bürger gegen Fluglärm eine Kapazitätserweiterung völlig unnötig macht, jedenfalls wenn man nicht die Privatinteressen der Flughafengesellschaft im Blick hat sondern das Allgemeinwohl, dass das Land NRW in dem Genehmigungsverfahren berücksichtigen muss. „Insofern“, so Lange „müsste der Antrag eigentlich abgelehnt werden. Das kann man auch schnell und sofort machen, ohne die Initiativen und die zehn Anrainer-Kommunen im Städtebündnis in erneute Kosten zu stürzen.“