30.03.2019

Enttäuschendes Urteil zur Fluglärmschutzzone

Wie viele Fehler müssen die Behörden noch machen? Wie viele Beweise müssen die Betroffenen noch beibringen, damit den betroffenen Bürgern endlich geholfen wird?

Das fragen sich die betroffenen Anwohner des Flughafens Düsseldorf. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat gestern (29.03.2019) eine Klage in Sachen Fluglärmschutzzone abgewiesen, die sowohl formale Verfahrensfehler als auch eklatante inhaltliche Fehler enthielt und sich seit dem Jahr 2011 hinzog. Dazu erklärt die Initiative Bürger gegen Fluglärm:

1) Der Lärmverursacher Flughafen selbst hat die Datengrundlage für die fehlerhafte Berechnung der Lärmschutzzonen geliefert. Diese Daten-grundlage ist in sich (!) völlig unplausibel, man kann so nicht fliegen, z.B. weil sich 2 Jets auf der Startbahn begegnen müssten. Geprüft hat dies KEINER, das zuständige Verkehrsministerium hat NULL Belege für eine Prüfung.

2) Gerechnet hat im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) der Ehemann von Veronika Bappert, Umweltchefin des Flughafens, Dr. Wulf Pompetzki. Er hätte seine Befangenheit gemäß Landesbeamtengesetz anzeigen müssen. Dies geschah NICHT. Warum wohl?

3) Der zuständige, damalige Umweltminister Remmel hat deshalb eine Überprüfung der Datengrundlagen – nicht der Schutzzonen – angeordnet. Was haben Ministerialrat Barthel (Verkehrsministerium) und Dr. Pompetzki draus gemacht? Eine teure, völlig unsinnige Überprüfung, ob an den Rändern der Schutzzonen 2 dB(A) Dauerschallpegel dazu gekommen seien? Natürlich nicht, dafür braucht es rd. 60% mehr Flüge. +2 dB sind nach den Karten für den neuen Antrag ein paar Hundert Meter, es geht hier aber um wenige Meter. So liegt einer der Kläger exakt ZWEI Meter außerhalb der Zone. Genau diesem Kläger wurde jetzt angeboten, ihm „freiwillig“ Nachtschutz zu gewähren. Dennoch weist das OVG NRW die Klage ab.

4) Das in der Lärmschutzverordnung als Prognose angesetzte Jahr 2017 ist inzwischen lange vergangen. Im Jahr 2016 hatte das beklagte Umweltministerium eine neue Datengrundlage mit dem Prognosejahr 2027 angefordert. Diese Datengrundlage liegt immer noch nicht vor, geschweige denn, dass es eine neue Lärmschutzzone gibt. All dies interessiert die Richter nicht.

5) Warum geben die Verwaltungsgerichte nicht endlich mal den Betrof-fenen Recht? Wie viele Fehler müssen die Behörden noch machen? Wie viele Beweise müssen die Betroffenen noch beibringen? Das Oberverwaltungsgericht schreibt in einer vorläufigen Begründung selbst: „Ihnen (den Klägern) stehe kein absolutes Recht auf Durchführung eines ordnungsgemäßen Verfahrens und kein daraus folgendes Recht auf
Neuberechnung der Schutzzonen zu.“ Jeder Jura-Student lernt bald: „Verwaltungsrecht heißt so, weil die Verwaltung Recht hat.“ Dies kann man – wenn es angesichts der Sachlage nicht so erschreckend wäre – mit einem Schmunzeln kommentieren. Die Fluglärm-Betroffenen finden es hingegen überhaupt nicht witzig.

Dem Flughafen sei geraten, einmal nachzuschlagen, was ein „Pyrrhus-Sieg“ ist? Je krasser die Verstöße, z.B. gegen das angeblich so strenge Nachtflugverbot, desto größer die Gegenwehr des Zusammenschlusses der 10 Anliegerkommunen von Essen bis Mönchengladbach und der Bürger-Initiativen. Dieser Flughafen ist nicht nur an die vertraglichen, gesetzlichen und geographischen Grenzen seines Wachstums angekommen, er ist bzgl. der Akzeptanz bereits weit darüber hinaus. Selbst die Passagiere beklagen das Chaos.

Eine ausführliche schriftliche Begründung liegt noch nicht vor. Bisher gibt es nur eine Pressemitteilung des OVG Münster:

http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/13_190329/index.php