OVG Münster weist Klagen trotz fehlender Beteiligung der Öffentlichkeit ab

Das OVG Münster hat am 08.06.2018 die Klage der Städte Meerbusch, Ratingen und Kaarst sowie mehrerer Privatkläger trotz fehlender Beteiligung der Öffentlichkeit abgewiesen. Einzelheiten hierzu finden Sie z. B. unter folgenden Links:

Dazu Christoph Lange, 1. Vorsitzender der Bürger gegen Fluglärm:
„Genau SO haben wir uns das gedacht, da macht eine Behörde alles falsch, was man falsch machen kann, und dennoch hält das OVG Münster die schützende Hand über diesen Flughafen, der 14 neue Abstellposition als „Ersatz“ für angeblich entfallende Abstellpositionen auf dem Vorfeld Ost verkauft, von denen aber in Wirklichkeit keine einzige entfällt. Es ist absolut unfassbar, dass so etwas im Jahre 2018 in einer BRD möglich ist. Gut, dass alle Kläger mit dem (abgelehnten) Beweisantrag die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Revision vor dem BVerwG geschaffen haben, der Kampf wird mit noch größerer Härte fortgesetzt.“

PM der Stadt Meerbusch:
Ausbau des Vorfeldes West am Düsseldorfer Flughafen

Der Flughafen Düsseldorf kann seine Pläne zum Ausbau des so genannten „Vorfelds West“ umsetzen damit auf seinem Gelände weitere Abstellplätze für Flugzeuge schaffen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat nach gut neunstündiger Verhandlung am gestrigen Donnerstag heute (Freitag) die Klage der Stadt Meerbusch, der Städte Ratingen und Kaarst sowie mehrere Privatkläger um den Verein „Bürger gegen Fluglärm“ heute (Freitag) abgewiesen.

Die Stadt Meerbusch hatte geklagt, weil das NRW-Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr im Planfeststellungsverfahren zum Ausbauvorhaben des Flughafens weder die umliegenden Kommunen, noch die Bürgerschaft beteiligt hatte. Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage und der Leiter des Service Recht der Stadtverwaltung, Heinrich Westerlage, nahmen gemeinsam mit dem von der Stadt beauftragten Berliner Fachanwalt Karsten Sommer an der Verhandlung teil. „Wir sind der Auffassung, dass der Flughafen den Ausbau des Vorfeldes benötigt, um die beantragte Kapazitätserweiterung vorzubereiten“, so die Bürgermeisterin. Schon jetzt sei der Airport überhaupt nicht in der Lage, die genehmigten 131.000 Starts und Landungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres abzuwickeln.

In der mündlichen Verhandlung beim für Luftverkehrsrecht zuständigen 20. Senat des OVG legten Mielke-Westerlage und die Vertreter der Stadt nochmals ausführlich dar, wie erheblich die Stadt Meerbusch schon jetzt durch den Flughafen in ihrer Planungshoheit eingeschränkt sei – zum Beispiel beim Bau von Wohngebieten, Kindergärten oder Seniorenheimen. Das Stadtgebiet und städtische Einrichtungen – so die Argumentation – würden durch den Flughafen schon jetzt unzumutbar belastet. Die schrittweisen Ausbaumaßnahmen des Airports würden zu einer schleichenden Kapazitätserhöhung führen. Gerügt wurde von der Stadt Meerbusch und den übrigen Klägern auch nochmals die fehlende oder nur unzureichende Umweltverträglichkeitsprüfung für das Ausbauvorhaben.

Die Stadt Meerbusch und alle übrigen Kläger stellten am Ende der Verhandlung noch einen Beweisantrag: Über ein zusätzliches Sachverständigengutachten soll nachgewiesen werden, dass die abschnittweise genehmigten Baumaßnahmen des Flughafens tatsächlich der Kapazitätserhöhung dienen. Damit wäre eine Betroffenheit der Nachbarkommunen und der Bürger wieder gegeben. Auch dieser Antrag wurde vom Gericht abgelehnt.

Das Erweiterungsvorhaben, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung, sei „zwecks effektiverer und sichererer Verkehrsgestaltung des Flughafens gerechtfertigt“. Den Auswirkungen, die von dem Erweiterungsvorhaben ausgingen, komme demgegenüber kein erhebliches Gewicht zu. Die zu erwartenden Lärm-, Schadstoff-, Geruchs- und Lichtimmissionen seien „nach rechtlichen Maßstäben lediglich geringfügig bzw. nicht erheblich“.

Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage kann diese Auffassung nicht teilen: „Einmal mehr wird unseren Rechten als Stadt und dem Schutz der schon jetzt erheblich belasteten Menschen in der Nachbarschaft des Flughafens nicht Rechnung getragen. Das wird für Unfrieden sorgen.“ Die schriftliche Urteilsbegründung aus Münster bleibe allerdings noch abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Michael Gorgs
_______________________________________________________________________

Stadt Meerbusch – Die Bürgermeisterin
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Dorfstraße 20, 40667 Meerbusch – Büderich